"Mein letzter Wille" in Schreibschrift mit einem Füller geschrieben. Beratung zu Erbrecht: Eine gute Beratung ist vor und nach dem Erbfall wichtig.

Erbe und Testament

Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht beraten wir Sie zu erbrechtlichen Fragestellungen einschließlich vorweggenommener Erbfolge sowie Unternehmensnachfolge, jeweils einschließlich Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.

Erbrechtliche Fragen sind schwierig. Wir kennen uns damit aus und haben die nötige Erfahrung mit der Beratung und Vertretung im Erbrecht. Für ein Eigenstudium mit einem Ratgeber eignen sich diese Themen in aller Regel nicht, sondern ein Anwalt sollte dazu umfassend beraten.

Welche Beratung zum Erbrecht wird angeboten?</

Unser Beratungsfeld „Erbe und Testament“ umfasst insbesondere die Rechtsgebiete

  • Testamentsgestaltung (Einzeltestamente, Erbverträge, Berliner Testamente und sonstige Ehegattentestamente), auch im internationalen Kontext,
  • allgemeine erbrechtliche Beratung (gesetzliche Erbfolge, Formvorschriften, Anfechtung, Erbverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge, Vor- und Nacherbschaft),
  • Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, inklusive Vermächtnisse,
  • Erbstreitigkeiten vor dem Nachlassgericht und vor den ordentlichen Gerichten,
  • Realisierung von Pflichtteilsansprüchen, beispielsweise bei Enterbung,
  • Nachlassabwicklung und Verfahren vor dem Nachlassgericht (Erbscheinsverfahren, Antrag auf Erteilung Testamentsvollstreckerzeugnis etc.),
  • Testamentsvollstreckung (Beratung von Testamentsvollstreckern, Erben etc.),
  • vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungs- und Übergabeverträgen,
  • Vorsorge- und Generalvollmachten (einschließlich Ansprüche des Bevollmächtigten bzw. gegen einen Bevollmächtigten),
  • Errichtung von Stiftungen zu Lebzeiten und von Todes wegen,
  • Beratung zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer inklusive Steueroptimierung.
  • Internationales Erbrecht mit Europäischem Nachlasszeugnis.

Bitte rufen Sie uns bei Fragen zu unseren Beratungsangeboten einfach an. Die Kontaktdaten unserer Standorte finden Sie unter Standorte und Kontaktdaten.

Was ist das Besondere an Ihrer Beratung zum Erbrecht?

Ihr Testament gestalten wir für Sie erbrechtlich sicher und auf Wunsch steueroptimiert, egal ob Sie ein Einzeltestament oder um ein so genanntes Berliner Testament errichten möchten.

Gibt es Streit um das Erbe oder um ein Vermächtnis beraten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich, beispielsweise zur Erbquote, zur Ausgleichung, zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder zum nachlassgerichtlichen Verfahren. Das kann ein Antragsverfahren auf Erteilung eines Erbscheins sein oder auf Erteilung eines Testamentsvollstreckers.

Wurden Sie als Pflichtteilsberechtigter enterbt, der Nachlass durch Schenkungen verringert oder haben weniger bekommen als Ihren Pflichtteil, machen wir für Sie pflichtteilsrechtliche Ansprüche geltend und klagen diese erforderlichenfalls ein.

Lassen Sie sich von Dr. Hosser als Anwälte für Erbangelegenheiten bei der Abwicklung eines Nachlasses in Deutschland oder im Ausland helfen. Wir behalten nach einem Erbfall Ausschlagungsfristen, steuerliche Fristen oder die Rechte von Pflichteilsberechtigten für Sie ebenso im Blick wie Ihre erbschaftsteuerlichen Verpflichtungen.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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