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Weitere Beratungsfelder

Sie haben Ihr rechtliches Anliegen in unserem Internet-Auftritt nicht finden können?

Dafür kann es verschiedene Ursachen geben: Unsere konsequente Spezialisierung auf erbrechtliche Themen und auf Gesellschafterstreitigkeiten sowie Asset Protection bringt es mit sich, dass wir viele andere rechtliche Themen nicht übernehmen können. Das ist der Preis der Spezialisierung auf unsere Rechtsgebiete.

Ein weiterer Grund ist, dass wir Ihnen innerhalb unserer Beratungsfelder nicht alle denkbaren Beratungsthemen mit einer eigenen Seite vorstellen können, weil sonst die Übersichtlichkeit leiden würde. Auch bei einigen sehr speziellen Themen (bspw. Nachlassinsolvenz- und -verwaltung) müssen wir „passen“, d.h. wir können diese Nischen-Themen trotz ihrer Beziehungen zum Erbrecht nicht anbieten.

Im Rahmen unserer Spezialisierung möchten wir unseren Kunden aber so weit als möglich weiterhelfen. Falls Ihr Rechtsproblem im Kontext eines Erbfalls steht, rufen Sie uns bitte an, um miteinander zu besprechen, ob wir Ihnen bei Ihrem Problem weiterhelfen können oder nicht.

Ein Beispiel wäre eine fehlerhafte Beratung zum Erbrecht durch einen anderen Berater, so dass sich Fragen der Anwaltshaftung, Steuerberaterhaftung oder der Haftung eines Notars stellen können.

Das gilt gleichermaßen für Rechtsprobleme im Zusammenhang mit einer eingetretenen oder sich abzeichnenden Gesellschafterstreitigkeit. Gerne besprechen wir, was wir dort für Sie tun können.

Rechtsfragen ohne Berührungspunkte zu einem Erbfall, zu einer Gesellschafterstreitigkeit oder Asset Protection bearbeiten wir in aller Regel nicht – auch dann nicht, wenn die konkrete Rechtsfrage Berührungspunkte zu den Ländern Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada oder Großbritannien aufweist. Unsere Erfahrungen mit diesen Ländern haben wir hauptsächlich mit deutsch-amerikanischen Erbfällen, deutsch-kanadischen Erbfällen oder mit deutsch-britischen Erbfällen (England und Wales) gesammelt.

Wenn es allerdings um eine Rückholung (Repatriierung) von Geldern oder Wertpapieren aus einem dieser Länder geht, sprechen Sie uns gerne darauf an, wie wir eine Repatriierung begleiten könnten. Das gilt auch für Konstellationen, in denen der oder die Berechtigte bereits einen Betreuer hat. Wir bieten diese Begleitung für in- und ausländische Kunden für Fälle mit Bezug zu Deutschland an.

Mandanten und ehemaligen Mandanten unserer Kanzlei helfen wir bei nicht in unser Beratungs-Portfolio fallenden Rechtsproblemen gerne durch eine Empfehlung an einen diese Rechtsfragen bearbeitenden Kollegen oder Steuerberater aus unserem Netzwerk qualifizierter Berater weiter.

Im Zweifel fragen Sie uns bitte, ob wir Ihnen in Ihrem konkreten Rechtsfall weiterhelfen können, auch wenn Sie sich mit der Zuordnung zu unseren Beratungsfeldern nicht ganz sicher sind.

Rufen Sie uns heute an:

oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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