Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Die Steueroptimierung im Bereich der Erbschaftssteuer und bei der Schenkungssteuer ist fester Bestandteil unserer professionellen Beratung zur Nachfolge und zum Erbrecht. Darüber beraten wir zur richtigen erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Deklaration.
Das Ziel einer Nachfolgeplanung, bereits versteuerte Gelder – soweit möglich und zulässig – nicht nochmals einer Besteuerung im Erbfall auszusetzen ist leicht nachvollziehbar. Wir helfen Ihnen unter anderem dabei, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer optimal auszunutzen. Die Steueroptimierung bei der Erbschaftssteuer sollte aber nicht im Vordergrund stehen.
Für welche Phasen stellen sich erbschaftsteuerliche Fragen?
Als auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht berät Dr. Hosser Sie vor und nach einem Erbfall zum Handlungsbedarf in Sachen Erbschaftssteuer. Mit der Schenkungssteuer bei einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen helfen wir Ihnen ebenfalls, auch im Zusammenhang mit Übergabeverträgen.
Wofür hat die Schenkungssteuer Bedeutung?
Die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Schenkungen, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge oder in Bezug auf eine Erbschaft sind im Erbschaftssteuergesetz und Schenkungsteuergesetz sowie in weiteren Steuergesetzen geregelt. Neben diesen Steuern müssen bei größeren Vermögen und insbesondere bei Unternehmensnachfolgen (zu Lebzeiten oder von Todes wegen) ertragsteuerliche Aspekte mitberücksichtigt werden, d. h. unter anderem Fragen der Einkommensteuer. Diese zeigen wir Ihnen bei unserer Beratung auf Wunsch mit auf, in internationalen Fällen auch weitere Aspekte.
Bei der Planung einer Unternehmensnachfolge ist eine Steuerplanung aus professioneller Sicht dringend geboten, in jedem Falle ist sie aber uneingeschränkt empfehlenswert.
Ist eine Beratung zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer erforderlich?
Versäumnisse bei der Steuerplanung und Verstöße gegen steuerliche Erklärungspflichten können im Einzelfall sehr unangenehm und teuer werden und die Kosten einer professionellen Steuerplanung bei Weitem übersteigen. Es kann sogar in auf den ersten Blick einfach gelagerten Fällen zahlreiche steuerliche Fallstricke geben. Welche Steuerlast sich aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten ergeben kann, muss im Einzelfall untersucht und berechnet werden.
Wie so oft im Bereich des Steuerrechts, können steuerliche Laien ohne professionelle Hilfe das in aller Regel gar nicht leisten. Aus diesem Grund kann ein sog. Laientestament für die Begünstigten letztendlich auch viel teurer werden, als die Kosten für ein erbschaftssteuerlich optimiertes professionelles Testament. Für von juristischen und steuerlichen Laien gestaltete Schenkungen gilt das in den meisten Fällen entsprechend.
Es reicht nicht aus, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zu kennen, beispielsweise des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners von gegenwärtig EUR 500.000 in einem zehn-Jahres-Zeitraum oder eines Kindes nach dem Elternteil von EUR 400.000, ebenfalls in zehn Jahren. Hinzu kommen Bewertungsfragen, solche der Zusammenrechnung mit Vorempfängen und viele weitere komplizierte erbschaftssteuerliche Fragen.
Welche Beratungsleistungen bietet die Fachanwaltskanzlei für Erbrecht an?
Zu diesen und weiteren auch komplexeren Steuerfragen zur Erbschaftssteuer sowie Schenkungssteuer beraten wir Sie kompetent. Wenn es für Ihre Situation wichtig ist, kann Dr. Hosser als Trust and Estate Practitioner, das deutsche internationale Erbschaftssteuerrecht und internationale Schenkungssteuerrecht für Sie auf Wunsch mit behandeln.
Sollten Sie bereits zusammen mit Ihrem Steuerberater eine Planung Ihrer persönlichen Nachfolge begonnen haben, ist das für uns eher ein Vorteil: Gerne beraten wir Sie im Team mit Ihrem Steuerberater zur Erbschaftssteuer, zur Schenkungssteuer, zu den Steuerfolgen einer Unternehmensnachfolge – auf besonderen Wunsch hin auch auf Nachfolgethemen beschränkt, oder wir konzentrieren uns sogar komplett auf das Erbrecht.
Unser Beratungsangebot umfasst neben der Steuerplanung und Steueroptimierung auf diesen Gebieten auch Ihre Beratung zu konkreten steuerlichen Problemen, eine Vertretung gegenüber dem Finanzamt im steuerlichen Einspruchsverfahren sowie in Finanzgerichtsprozessen, falls Sie gegen einen Bescheid zur Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer Einwände haben.
Sie wollen Erbschaftssteuer sparen oder eine Übertragung steuerlich optimieren? Rufen Sie uns heute an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.