Erbrechtskanzlei - Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
DR. HOSSER Rechtsanwalt ist Ihre Kanzlei für Erbrecht, Unternehmensnachfolge und für Gesellschafterstreitigkeiten. Wir sind eine Erbrechtskanzlei für alle Fragen rund um ein Erbe, erben und vererben, die Nachlassabwicklung sowie die Regelung der eigenen Erbfolge. Nach einem Erbfall bietet unsere Erbrechtskanzlei unseren Mandanten kompetente Rechtsberatung rund um den Nachlass, die Erbauseinandersetzung, ein Vermächtnis, um die Erbengemeinschaft, etwaige Pflichtteilsansprüche und wir beraten sie zu Fragen der Testamentsvollstreckung.
Mandanten, welche ihre vorweggenommene Erbfolge regeln wollen, das heißt zu Lebzeiten Vermögen auf designierte Nachfolger übertragen möchten – in aller Regel durch eine Schenkung -, bietet unsere Fachanwaltskanzlei für Erbrecht die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht zur Schenkungssteuer und zur Erbschaftssteuer, die nach einem Erbfall zu bezahlen ist.
Wenn Sie ein Testament aufsetzen wollen, gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, beispielsweise ein sogenanntes Berliner Testament errichten möchten oder aber einen Erbvertrag abschließen möchten, sind Sie bei uns richtig: Mit Dr. Hosser finden Sie bei unserer Erbrechtskanzlei einen erfahrenen Anwalt und Fachanwalt für Erbrecht, der Sie zur Testamentsgestaltung und dazu berät, wie Sie Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zuweisen sollten, die Höhe eines Erbteils festlegen, ggf. auch unter Enterbung bestimmter gesetzlicher Erben, oder was gelten würde, falls Sie nicht letztwillig verfügen.
Über die Beratung zu einer letztwilligen Verfügung hinaus, unterstützt Sie unsere Ebrechtskanzlei auch bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder bei einer Patientenverfügung.
In vielen Erbfällen kommt es zu einer Auseinandersetzung um den Nachlass eines Erblassers oder ums Erbe, um die Höhe der Erbschaft, eines Pflichtteils oder um das, was ein Erblasser einem Vermächtnisnehmer hinterlassen hat. Die kompetente Rechtsberatung durch einen schwerpunktmäßig im Erbrecht tätigen Anwalt wie Dr. Hosser, beugt in aller Regel einer weiteren Eskalation in einem Erbstreit vor. Lässt sich in Einzelfällen die Auseinandersetzung nicht beilegen, vertritt unsere Erbrechtskanzlei Sie gegenüber dem Nachlassgericht oder in einem Erbprozess.
Auf welche Fälle ist die Erbrechtskanzlei spezialisiert?
Als Kanzlei für Erbrecht haben wir uns bewusst auf die Beratung sowie Vertretung im Erbrecht und in einem Erbstreit sowie zu Unternehmensnachfolgen spezialisiert. Dabei berücksichtigen wir jeweils die Folgen nach dem deutschen Erbschaftssteuerrecht oder Schenkungssteuerrecht.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie kompetent und erfahren rund bei Gesellschafterstreitigkeiten. Diese weisen Ähnlichkeit mit Erbstreitigkeiten auf.
Unsere Erbrechtskanzlei hat langjährige Erfahrungen mit internationalen Erbfällen und Nachlässen mit Auslandsbezug. Wir können Sie aufgrund unserer Erfahrung und Expertise auch kompetent bei Ihrer internationalen Nachfolgeplanung beraten.
In der Regel betreut unsere Kanzlei für Erbrecht anspruchsvolle erbrechtliche Mandate, die fernab vom „Alltäglichen” liegen. Häufig werden wir damit beauftragt, unsere Mandanten über eine rein erbrechtliche Beratung hinaus auch zu den steuerlichen Folgen zu beraten. In unserer Erbrechtskanzlei bieten wir Ihnen den Mehrwert einer erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht, ggf. auch zu ertragsteuerlichen Themen.
Besonders für Unternehmensnachfolgen gilt, dass sich diese ohne eine Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen nicht sinnvoll planen und umsetzen lassen. Steuerliches Know-How erleichtert die Beratung zur Vermögensnachfolge oder zu internationalen Erbfällen.
Die Einschaltung unserer Erbrechtskanzlei macht aber auch dann Sinn, wenn Sie ein streitiges Verfahren vor dem Nachlassgericht führen, beispielsweise wegen eines Erbscheins, oder wenn Sie in einem Erbprozess vor Gericht vertreten werden möchten.
In unserer Erbrechtskanzlei spielen die Rechtsgebiete Erbrecht, internationales Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, Schenkungen und vorweggenommene Erbfolgen sowie Recht der Vollmachten die größte Rolle. Für erbrechtliche Vorfragen wie Verwandtschaft, Güterstand und Betreuungen sowie für die Beratung zur Asset Protection kommt noch das Familienrecht hinzu. Das Steuerecht ist auch Betriebsnachfolgen, sowie für Planungen der Unternehmensnachfolge und deren Vorbereitung wichtig.
Warum sollte ich die Erbrechtskanzlei Dr. Hosser beauftragen?
Unsere Kanzlei für Erbrecht zeichnet sich dadurch aus, dass wir in Ihren Erbrechts-angelegenheiten auf Wunsch „alle Register ziehen” und damit das rechtlich Mögliche und Vertretbare für Sie erreichen können. Das ist insbesondere in Erbstreitigkeiten wichtig, in denen es häufig nicht nur um Geld geht, sondern darum, sich gegenüber einem Erben, Miterben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigen, einem Testamentsvollstrecker oder anderen Personen, die das Erbe beanspruchen, durchzusetzen bzw. sich gegen deren Ansprüche oder aber Verhalten zu wehren.
Unsere Kunden bekommen bei uns eine hervorragende Spezialberatung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Für schwierige erbrechtliche Rechtsprobleme finden Sie in unserer Erbrechtskanzlei die richtigen Berater. In aller Regel werden Sie in unserer Erbrechtskanzlei auch „vom Chef“ beraten sowie vertreten und dürfen sich auf einen hervorragenden Service unseres Teams freuen. Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht Dr. Hosser vertritt Sie in aller Regel außergerichtlich, vor Gericht und gegenüber Behörden, wie dem Erbschaftssteuer-Finanzamt.
In unserer Kanzlei für Erbrecht bekommen Sie eine individuelle Beratung vom Kanzleiinhaber und zugleich Experten für die Bereiche Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Unternehmensnachfolge mit Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit und internationales Erbrecht. Die Fähigkeit, Sie zu Rechtsproblemen auf der Schnittstelle dieser ausnahmslos komplizierten Rechtsgebiete zu beraten, zeichnet unsere Erbrechtskanzlei aus.
Zu uns als auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei kommen Sie, um Ihre Erfolgsaussichten durch die Qualität unserer Beratung, langjährige Erfahrung im Erbrecht sowie unsere hohen Ansprüche an Rechtsausführungen in unseren Spezialgebieten deutlich zu erhöhen. Das gilt für das Erbrecht ebenso wie für Gesellschafterstreitigkeiten und das Erbschaftssteuerrecht.
Rechtliche Spitzenleistungen unserer Erbrechtskanzlei in den verschiedenen Rechtsgebieten erfordern unter anderem die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie den stetig weiteren Ausbau des Spezialwissens. Wir legen größten Wert auf kontinuierliche Fortbildung. Nur so können wir Ihnen immer eine topaktuelle Beratung auf hohem fachlichen Niveau bieten. Die Fortbildungsbescheinigungen des Deutschen Anwaltvereins von 2005 bis 2022 veranschaulichen diesen hohen Anspruch unserer Kanzlei für Erbrecht auch bezüglich unserer Fortbildung und Spezialisierung. Nicht nur im Erbschaftssteuerrecht sind Änderungen der Rechtslage häufig.
Ein weiterer Beleg sind die zusätzlich zu den Fachanwaltschaften im Erbrecht und im Steuerrecht von Dr. Marcus Hosser erworbenen Zusatzqualifikationen zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.) und Testamentsvollstrecker (DVEV e.V.).
Was kostet die Beratung durch unsere Erbrechtskanzlei?
Sie möchten erstklassige Rechtsberatung durch eine Erbrechtskanzlei und einen erfahrenen, sehr guten Anwalt? Wir beraten Sie so, dass es Sie überzeugt. Qualität hat aber ihren Preis.
Falls Sie nach dem günstigsten Anwalt suchen, der Ihren Fall mit möglichst geringem Aufwand zu einem sehr niedrigen Preis bearbeitet, sind Sie bei uns falsch. Von uns bekommen Sie eine hervorragende, auf das Erbrecht und auf Gesellschafterstreitigkeiten spezialisierte Beratung verbunden mit einer solchen zu den steuerrechtlichen Konsequenzen.
In der Regel rechnen wir unsere Leistungen nach einer Mandatierung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung ab. Unsere Erbrechtskanzlei bietet Ihnen dabei eine hervorragende Beratungsqualität zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.
Sogenannte Erstgespräche, die in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und uns einen ersten Eindruck von der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage vermitteln, kann Ihnen unsere Erbrechtskanzlei in geeigneten Fällen, nur zum Höchstsatz der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anbieten. Für solche Erstgespräche zu den durchweg anspruchsvollen Rechtsgebieten unserer Kanzlei für Erbrecht, einschließlich Gesellschafterstreitigkeiten, berechnen wir – vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung –Verbrauchern gegenüber EUR 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer, d. h. EUR 226,10 brutto. Im Verhältnis zu Unternehmern berechnen wir das Erstgespräch grds. mit EUR 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer ab, d. h. mit EUR 297,50 brutto (vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen). Eine Begleitung der Nachlassabwicklung im Ausland betreffende Fälle, Unternehmensnachfolgen sowie Erbstreitigkeiten eignen sich nach unseren Erfahrungen in aller Regel nicht für ein isoliertes Erstgespräch.
Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind auf eine Beratung und Vertretung durch spezialisierte Kanzleien wie unsere Fachanwaltskanzlei für Erbrecht nicht zugeschnitten. Für die Beratung nach dem Erstgespräch schließen wir mit unseren Mandanten daher eine Vergütungsvereinbarung ab, als ein Vertrag mit der Erbrechtskanzlei, zur Vereinbarung einer Vergütung auf der Basis von Stundenhonoraren.
In internationalen Erbfällen, d. h. Erbschaften mit Auslandsbezug, und bei Asset Protection-Themen, vereinbart unsere Erbrechtskanzlei auch für das Erstgespräch eine Vergütung nach Stundensätzen.
Was darf ich noch von der Erbrechtskanzlei erwarten?
Trotz der komplexen Rechtsthemen, um die sich unsere Erbrechtskanzlei für ihre Mandanten kümmert, haben wir den Anspruch, unseren Kunden eine informierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu ermöglichen, um die Rechtsprobleme zu lösen. Wir helfen Ihnen dabei, die Entscheidungen zu treffen, mit denen Sie dann gut leben können.
Die zahlreichen sehr guten Bewertungen, überwiegend für eine mehrjährige Beratung in schwierigen Erbrechtsfällen, sprechen für sich und für die Wahl unserer Kanzlei für Erbrecht.
Rufen Sie uns noch heute an, gerne unter der Rufnummer des nächstgelegenen Standortes. Sie finden diese unter Standorte und Kontakte. Wir besprechen dann kurz telefonisch, ob unsere Erbrechtskanzlei Ihnen helfen kann. Sollten Sie uns oder Herrn Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hosser nicht erreichen, rufen wir Sie zeitnah zu Ihrem Anruf zurück.
Wenn Sie uns lieber eine Nachricht schreiben möchten, besteht unter Standorte und Kontakt die Möglichkeit, unserer Erbrechtskanzlei eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten zu senden, gerne verbunden mit einer kurzen Schilderung, worum es bei Ihrem speziellen Fall nach Ihrem Eindruck geht. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen zurückmelden.
Wenn Ihnen diese Vorstellung unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht zusagt, zögern Sie nicht uns anzurufen oder uns eine Nachricht zu schreiben, auch in Ihrem eigenen Interesse: Wenngleich jeder einzelne Erbrechtsfall anders ist und die individuelle Situation unserer Interessenten und zukünftigen Mandanten sehr unterschiedlich ist, zeigt unsere Erfahrung, dass in den meisten Fällen eine frühere Kontaktaufnahme und Mandatierung unserer Erbrechtskanzlei dabei geholfen hätte, die Sorgen der Kunden zu verringern und einer Verschlechterung der Gesamtsituation entgegenzuwirken.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.