Internationaler Nachlass und Internationale Nachfolgeplanung
Wenn Sie einen Anwalt für internationales Erbrecht suchen, der Sie zum Erben im Ausland und zum Vererben mit Auslandsbezug beraten kann, sind Sie bei unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht fündig geworden.
Dr. Hosser ist Experte und Anwalt für internationales Erbrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht. Darüber hinaus hat er als Trust and Estate Practitioner, namentlich als Vollmitglied der internationalen Vereinigung Society of Trust and Estate Practitioners (STEP Ltd.) Erfahrung sowohl mit Erbschaften im Ausland als auch mit internationaler Nachfolgeplanung.
Es gibt zwar keine Fachanwaltschaft für internationales Erbrecht und bei Weitem nicht jeder Fachanwalt für Erbrecht kennt sich aus mit dem Vererben sowie Erben im Ausland.
Umso wichtiger ist es allerdings, sich beim Erben im Ausland und auch beim Vererben und mit Auslandsbezug und dessen Planung von einem Anwalt für internationales Erbrecht wie Dr. Marcus Hosser, TEP beraten zu lassen.
Über den Beratungsbedarf zu einer internationalen Nachfolgeplanung entscheidet dabei nicht allein die Staatsangehörigkeit eines Erblassers. Auch ein deutscher Staatsangehöriger, beispielsweise mit einer Immobilie wie einem Ferienhaus im Ausland, hat Berührungspunkte zu einer anderen Rechtsordnung. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele.
Die internationale Nachfolgeplanung und die Abwicklung eines internationalen Nachlasses sind Spezialgebiete unserer Kanzlei und von Anwalt für internationales Erbrecht Dr. Hosser. In den meisten Fällen geht es dabei um das Erben im Ausland, das heißt um einen Erwerb von Auslandsvermögen als Teil einer Erbschaft im Ausland.
Erfordert jeder Auslandsbezug internationale Nachfolgeplanung?
Es gibt unzählige Arten eines Auslandsbezuges. Tatsächlich sollte für die meisten internationalen Bezüge eine professionelle internationale Nachfolgeplanung durch einen Anwalt für internationales Erbrecht gemacht werden, beispielsweise bei Wohnsitz, Vermögen oder dauernden Aufenthalt im Ausland.
Eine internationale Nachfolgeplanung ist dringend ratsam und kann eine spätere Nachlassabwicklung im Ausland oder für einen Erblasser mit letzten Wohnsitz im Ausland erheblich erleichtern, beschleunigen und kostengünstiger machen, z.B. bei:
- einer (Ferien-)Immobilie in Frankreich, Spanien, in den USA oder sogar in Asien,
- einer ausländischen Staatsangehörigkeit des Erblassers oder seines Ehegatten,
- einem langen Auslandsaufenthalt, wie etwa die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland,
- der Wegzug des Erblassers mit seiner Familie ins Ausland, und
- einem ausländischen Wohnsitz möglicher Erwerber von Todes wegen.
Welche Besonderheiten gelten für internationale Nachlässe?
Das Erben im Ausland folgt eigenen Gesetzen und häufig ausländischen, fremden Gesetzen, in die ein Anwalt für internationales Erbrecht diverse Einblicke hat
Bei einem internationalen Nachlass sollten Sie sich grundsätzlich durch erfahrene Profis wie uns beraten und bei der Abwicklung helfen lassen. Profitieren Sie von unserem Know-How, unserer Praxiserfahrung und Unterstützung, falls der Erblasser beispielsweise
- Immobilienvermögen im Ausland hinterlassen hat, u. a. wegen Fragen eines ausländischen Immobilienrechts
- länger im Ausland gelebt hat oder ausländischer Staatsangehöriger war,
- Inhaber von Auslandskonten oder sonstigem Vermögen im Ausland war.
Dr. Hosser als Anwalt für internationales Erbrecht berät Sie unter anderem zum internationalen Erbrecht und internationalen Steuerrecht.
Häufig werden wir von Interessenten für eine internationale Nachlassabwicklung gefragt, ob wir einen internationalen Erbschein besorgen können.
Einen internationalen Erbschein, mit dem man eine Erbschaft überall im Ausland abwickeln könnte, gibt es nicht. Der deutsche Erbschein wird nur in einigen wenigen Ländern anerkannt.
In den meisten Staaten im Ausland kann man einen deutschen Erbschein aber nicht als eine Art internationalen Erbschein einsetzen. Er wird beispielsweise von Banken im Ausland nicht anerkannt, sodass eine Verfügung über ausländisches Bankvermögen auf der Basis des deutschen Erbscheins nicht möglich ist.
Außerhalb des Geltungsbereiches der EU Erbrechtsverordnung ist auch das Europäische Nachlasszeugnis kein internationaler Erbschein im obigen Sinn.
Ein Anwalt für internationales Erbrecht weiß, wie Sie trotzdem im Ausland Ihre Ziele erreichen und Nachlassvermögen oder eine Erbschaft im Ausland regeln können.
Gibt es steuerliche Besonderheiten bei internationalen Erbfällen?
Ja, bei internationalen Erbschaften gibt es zahlreiche steuerliche Besonderheiten. Generell besteht das Problem einer möglichen Doppelbesteuerung, das heißt, Teile eines Nachlasses werden zunächst einmal in jedem der betroffenen Staaten besteuert – und damit mehrfach besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen und Vorschriften des nationalen Steuerrechts der betroffenen Staaten, beispielsweise zu einer sogenannten Steueranrechnung, versuchen dieses Problem zu lösen oder zumindest abzumildern.
Für die steuerrechtliche Behandlung kann sogar der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers oder eines der Erwerber relevant sein.
Die Details sind für steuerrechtliche Laien kaum oder gar nicht nachvollziehbar. Sogar Anwälte für internationales Erbrecht kennen und verstehen nicht alle steuerlichen Besonderheiten. Gut beraten ist daher derjenige, der sich mit Dr. Hosser einen Anwalt für internationales Erbrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ins Team holt.
Was bedeutet der Begriff „internationales Erbrecht“?
Für den internationalen Nachlass und für das internationale Testament ist das internationale Erbrecht gleichermaßen von Bedeutung. Zu beiden Bereichen beraten Anwälte für internationales Erbrecht.
Das internationale Erbrecht regelt, welches Erbrecht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen zur Anwendung kommt. Dabei kann die Frage unterschiedlich beantwortet werden, je nachdem, aus welchem Blickwinkel welcher Rechtsordnung man diese Frage stellt.
Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hosser ist Anwalt für internationales Erbrecht und hat sich auf dessen Rechtsprobleme spezialisiert. Aus der Perspektive des deutschen Rechts regelt die europäische Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht anwendbar ist. Danach kommt es auf den letzten gewöhnlichen Wohnsitz an, vorbehaltlich einer zulässigen Rechtswahl, die ein Erblasser in einer formgültigen letztwilligen Verfügung getroffen hat.
Andere Rechtsordnungen halten beispielweise für die Vererbung unbeweglichen Vermögens (Immobilien) das Recht des Ortes für anwendbar, wo diese Immobilie belegen ist. Für bewegliches Vermögen entscheidet nach anglo-amerikanischen Rechtsordnungen häufig das Recht des Domizils des Erblassers darüber, welches Erbrecht auf den Übergang seines beweglichen Nachlassvermögens anwendbar sein soll. Die Perspektive des deutschen Erbrechts kann davon durchaus abweichen. Die Details sind schwierig, unter anderem die Frage, wie der rechtliche Domizil-Begriff der ausländischen Rechtsordnung ausgestaltet ist.
Mit Dr. Hosser als Anwalt für internationales Erbrecht an Ihrer Seite lassen sich die diversen Probleme mit Erbschaften im Ausland gleichwohl lösen und Hindernisse aus der Welt schaffen.