Willkommen bei der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
Das Team von DR. Hosser Rechtsanwalt berät Sie im Schwerpunkt zu den Bereichen:
- Internationale Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung
- Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten und von Todes wegen
- Internationale Erbfälle mit Auslandsberührung: Begleitung der Nachlassregelung
- Nachlassabwicklung in Deutschland aus der Distanz für ausländische Kunden
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Internationale Erbschaftsbesteuerung und Besteuerung von Schenkungen.
Für diese Rechtsbereiche schlägt unser Herz und wir haben für jedes der Gebiete eine langjährige Erfahrung vorzuweisen und Expertenwissen.
Unsere Anwaltskanzlei hat Büros in Karlsruhe und Mannheim.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hosser berät mittelständische Unternehmen, Privatmandanten und Unternehmer persönlich, individuell und unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Bezüge. Dr. Hosser ist Trust and Estate Practitioner, was seine besondere Expertise im internationalen Erbrecht verdeutlicht. Für die internationale Nachfolgeplanung und Nachlassabwicklung liegt unser Fokus auf dem anglo-amerikanischen Rechtskreis.
Wir haben diverse Fälle mit Bezug zu den USA und den US-amerikanischen Bundesstaaten bearbeitet, solche mit Bezüge zu Kanada (Schwerpunkt: Provinz Ontario), dem Vereinigten Königreich respektive England und Wales sowie mit Bezügen zu Südafrika.
Über seine beiden Fachanwaltstitel hinaus ist er Zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge (zentUma) und Testamentsvollstrecker (DVEV).
Über das rein Rechtliche hinaus setzen Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Hosser und sein Team sich in besonderem Maße für die Interessen und Anliegen von Mandanten der Kanzlei ein. Sie schenken uns Ihr Vertrauen, wir geben im Gegenzug für Sie unser Bestes, um Ihnen Wege zu zeigen, wie Sie Ihre rechtlichen Ziele erreichen und oft um Auswege zu präsentieren. Das ist insbesondere bei Fällen mit Auslandsberührung sehr wichtig.
Wir laden Sie ein sich über unsere Kanzlei und unsere Beratungsangebote zu informieren.
An unseren Kanzleistandorten im Südwesten, in Karlsruhe und Mannheim, beraten wir Sie insbesondere zu den Themen:
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsverträgen- und Übergabeverträgen, jeweils mit Auslandsbezügen,
- Erbscheinsverfahren und Nachlassabwicklung in Deutschland für Kunden aus dem Ausland,
- Erbschaft oder sonstiger Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung mit Auslandsbezug, unter anderem Begleitung der Nachlassregelung im Ausland,
- Beratung zur Unternehmensnachfolge, mit oder ohne Auslandsbezüge,
- nationales und internationales Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Rechtsberatung zu den Bereichen Erbrecht und Nachfolge international, internationale Nachlassabwicklung Unternehmensnachfolge (national oder international), Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht.
Wir beraten Sie im nationalen und internationalen Kontext auf Deutsch und Englisch.
Zu unseren Angeboten rund ums Erbrecht und Nachfolgefragen haben wir ein Image-Video. Seit 2024 konzentrieren wir uns weitgehend auf das internationale Erbrecht.
Orientierung zur Nachlassregelung und Nachfolgeplanung - auch für Unternehmen
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