Eine amerikanische Flagge und eine deutsche Flagge. Die Fahnenhalterungen kreuzen sich.

Deutsch-Amerikanischer Erbfall

Die Beratung zu internationalen Erbfällen und zum Erben im Ausland ist einer der Schwerpunkte unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht. Der höchste Prozentsatz entfällt dabei auf Erbschaften unserer deutschen Kunden in den USA oder mit Erben aus den USA, die Vermögenswerte in Deutschland erben.

Über welche Erfahrung mit deutsch-amerikanischen Erbfällen verfügt die Kanzlei?

Deutsch-Amerikanische Erbfälle machen dabei einen Großteil unserer internationalen Beratungstätigkeit aus. Aus zahlreichen Mandaten haben wir große und langjährige Erfahrungen mit Erbfällen gesammelt, welche sowohl Deutschland als auch die USA betreffen. Eine Erbschaft in den USA oder das Erben durch einen in den USA ansässigen Erwerber sind die häufigsten Fälle, die unsere Fachanwaltskanzlei für Erbrecht begleitet. Das gilt auch für andere Erwerbe von Todes wegen, bspw. solche aufgrund von Vermächtnissen oder durch Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, die jeweils Vermögensgegenstände in den USA betreffen.

Für unsere deutschen Mandanten sowie für unsere US-amerikanischen Kunden können wir durch diesen reichen Erfahrungsschatz an deutsch-amerikanischen Erbfällen und mit Erbschaften in den USA einen großen Mehrwert schaffen. Das gilt gleichermaßen für das Expertenwissen von Rechtsanwalt Dr. Hosser zum internationalen Erbrecht.

Welche Art von Beratung zu deutsch-amerikanischen Erbfällen bietet Ihre Kanzlei an?

Wir bieten unseren Kunden die Begleitung der Abwicklung einer Erbschaft in den USA an, gemeinsam mit einem amerikanischen Berater vor Ort. Bei einer Erbschaft in den USA geht es in den meisten Fällen darum, das auf den Erbfall anzuwendende Recht zu ermitteln. Bei in den USA wohnhaften Erblasser ist das oft das Recht eines US-Bundesstaates. Außerdem muss der Erwerber einer Erbschaft in den USA verstehen, welche Folgen dieses ausländische Recht hat.

Bei Erbschaften in den USA sieht sich der Erwerber in aller Regel mit einem komplett anderen System der Nachlassregelung konfrontiert. Das gilt nicht nur für die nicht seltenen Fälle, dass die Erbschaft in den USA über einen Trust realisiert werden soll. Außerdem begleiten wir den Transfer des Vermögens nach Deutschland.

Für unsere Kunden aus den USA, häufig Erben mit Wohnsitz in den USA, wickeln wir den in Deutschland belegenen Nachlass ab bzw. regeln die bei deutsch-amerikanischen Erbfällen auftretenden Rechtsfragen deutschen Rechts, einschließlich erbschaftsteuerlicher Fragen inklusive erbschaftsteuerlicher Doppelbesteuerungsfragen.

Den Erben aus den USA machen wir das deutsche nachlassgerichtliche Verfahren verständlich – nicht nur bei Sprachproblemen. Ähnlich wie bei einer Erbschaft in den USA für einen deutschen Erwerber hat der Erbe in den USA in aller Regel keine Ahnung vom deutschen Erbrecht und von den Unterlagen, die der Erbe aus den USA braucht, um den deutschen Nachlass zu regeln.

Gibt es Beispiele für die große Praxiserfahrung Dr. Hossers?

Wir wissen durch unsere langjährige Praxis nicht nur, dass es in den USA nicht ein einziges, einheitliches US-amerikanisches Erbrecht gibt, sondern jeder US-Bundesstaat ein eigenes Erbrecht hat, wobei die unterschiedlichen Regelungen zum Erbrecht zum Teil erheblich voneinander abweichen.

Aufgrund der zahlreichen Deutsch-US-amerikanischen Erbrechtsfälle wissen wir außerdem, dass es beispielsweise eine sogenannte joint tenancy with the right of survivorship gibt, US-amerikanische Trusts, welche ebenfalls dem Recht einzelner US-Bundesstaaten unterliegen, IRA Konten sowie TOD Konten und wir kennen auch zahlreiche Stolpersteine bei Nachlassregelungen in den USA sowie bei der Zurückholung von Vermögenswerten nach Deutschland (sog. Repatriierung) oder für US-amerikanische Kunden in die USA.

Kann Ihre Kanzlei die Erbschaft in den USA dort alleine abwickeln?

Nein, wir können trotz unserer Erfahrungen und Sprachkenntnissen zwar nicht in den USA praktizieren. Gerne helfen wir Ihnen aber trotzdem durch die Begleitung der Regelung der Erbschaft in den USA weiter.  Mit dieser Begleitung von Erbschaften in den USA haben wir viel Erfahrung.

Durch unsere langjährige Praxis im internationalen Erbrecht und bei der Bearbeitung deutsch-amerikanischer Erbfälle haben wir ein Netzwerk von US-amerikanischen Beratern, mit denen wir eine Erbschaft im Ausland und Nachlassabwicklungen in den USA gemeinsam bearbeiten. Diese US-Anwälte müssen beispielsweise dazu beraten, welche offiziellen Dokumente in den USA als eine Art „internationaler Erbschein“ benötigt werden, um die Erbschaft in den USA abzuwickeln.

Fragen Sie uns bitte danach, ob wir bereits einen in Frage kommenden US-Anwalt kennen, oder inwieweit wir Sie auch bei der Suche nach einem solchen Berater unterstützen können.

Wovon ist bei Erbschaften in den USA generell abzuraten?

Von eigenen Regelungsversuchen ist bei deutsch-amerikanischen Erbfällen in aller Regel sogar dann abzuraten, wenn die Kunden fließend Englisch sprechen und geschäftserfahren sind.

Die bei deutsch-amerikanischen Erbfällen in aller Regel auftretenden Fragen sind viel zu komplex für juristische Laien ohne Praxiserfahrung. Fragen Sie uns bitte noch heute danach, was wir bezüglich Ihrer Erbschaft in den USA konkret für Sie tun können.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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