Rechtsgebiete unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zum Erbrecht, einschließlich aller Nachfolgefragen und solcher zur Vermögensübergabe, jeweils unter Berücksichtigung von erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Aspekten.
Das Rechtsgebiet „Beratung zum Erbrecht“ unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht umfasst alle Themen, die den Übergang von Vermögenswerten von Todes wegen betreffen. Bei einer Erbschaft (im engeren Sinn) nach deutschem Erbrecht bedeutet das einen Übergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Es geht dabei darum, welche Rechtsfolgen durch das Ableben eines Erblassers eintreten und welche Rechte die Erben oder andere Personen mit Ansprüchen gegen den Nachlass, wie Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte, im weitesten Sinne haben.
Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
Bei der Vermögensnachfolge geht es um die Übergabe von Vermögenswerten an den oder die Nachfolger zu Lebzeiten des Übergebers oder Schenkers.
In der Regel wird das durch Schenkungen oder durch sog. Übergabeverträge realisiert, welche auch Gegenleistungen des Empfängers des Vermögens an den Übergeber vorsehen können, oder einen Nießbrauch bzw. ein Wohnungsrecht.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Verträge steueroptimiert zu gestalten und auch sonst die Interessen des Übergebers, beispielsweise an seiner eigenen Versorgung im Alter, bestmöglich zu wahren.
Begleitung internationaler Nachlassabwicklungen
Für diese Rechtsgebiete und für die Spezialgebiete unserer Kanzlei gilt trotz unserer stärkeren Fokussierung auf das Erbrecht seit dem Jahr 2020, dass wir für unsere Kunden rechtliche Fragen zu den Themen Nachfolge, Vermögen und Steuern beantworten, für die Dr. Hossers Herz als Anwalt für Erbrecht schlägt. In Deutschland oder im Ausland ansässige, deutsch- oder englischsprachige Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstige Erwerber von Todes wegen unterstützen wir außerdem in Bezug auf internationale Erbschaften und internationale Nachlässe mit Auslandsbezug.