Rechtsgebiete unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zum Erbrecht, einschließlich aller Nachfolgefragen und solcher zur Vermögensübergabe, jeweils unter Berücksichtigung von erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Aspekten.
Über diese im weitesten Sinne erbrechtliche Beratung hinaus unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Gesellschafterstreitigkeiten zu führen und arbeiten gemeinsam mit ihnen darauf hin, diese beizulegen.
Ein weiterer Baustein unseres Beratungsangebotes ist die Asset Protection-Beratung, die zugleich unser Beratungsangebot für unsere Mandanten abrundet.
Das Rechtsgebiet „Beratung zum Erbrecht“ unserer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht umfasst alle Themen, die den Übergang von Vermögenswerten von Todes wegen betreffen. Bei einer Erbschaft (im engeren Sinn) nach deutschem Erbrecht bedeutet das einen Übergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Es geht dabei darum, welche Rechtsfolgen durch das Ableben eines Erblassers eintreten und welche Rechte die Erben oder andere Personen mit Ansprüchen gegen den Nachlass, wie Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte, im weitesten Sinne haben.
Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
Bei der Vermögensnachfolge geht es um die Übergabe von Vermögenswerten an den oder die Nachfolger zu Lebzeiten des Übergebers oder Schenkers.
In der Regel wird das durch Schenkungen oder durch sog. Übergabeverträge realisiert, welche auch Gegenleistungen des Empfängers des Vermögens an den Übergeber vorsehen können, oder einen Nießbrauch bzw. ein Wohnungsrecht.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Verträge steueroptimiert zu gestalten und auch sonst die Interessen des Übergebers, beispielsweise an seiner eigenen Versorgung im Alter, bestmöglich zu wahren.
Gesellschafterstreitigkeit und Gesellschaftsrecht
Mittelständische Gesellschaften, deren Gesellschafter oder aber Geschäftsführer, können wir aufgrund unserer Erfahrung kompetent zu Gesellschafterstreitigkeiten beraten. Es geht bei diesem Rechtsgebiet um Meinungsverschiedenheiten bei einer mittelständischen Gesellschaft, die so gravierend sind, dass sie das dortige „Miteinander“ in Frage stellen. Solche Streitigkeiten belasten die Gesellschaft, in der ein Gesellschafterstreit besteht, in aller Regel sehr stark und können sogar deren Existenz gefährden.
Durch unsere außergerichtliche Beratung versuchen wir im Rahmen des Möglichen, eine gerichtliche Streitigkeit noch abzuwenden. Gelingt das im Einzelfall einmal nicht, nehmen wir die Rechte unserer Mandanten auch in den einschlägigen Verfahren vor Gericht wahr.
Für diese Rechtsgebiete und für die Spezialgebiete unserer Kanzlei gilt trotz unserer stärkeren Fokussierung auf das Erbrecht seit dem Jahr 2020, dass wir für unsere Kunden rechtliche Fragen zu den Themen Nachfolge, Vermögen und Steuern beantworten, für die Dr. Hossers Herz als Anwalt für Erbrecht schlägt. Das gilt auch in Bezug auf internationale Erbschaften und internationale Nachlässe mit Auslandsbezug.