Fachanwalt für Erbrecht - Dr. Marcus Hosser TEP am Schreibtisch.

Dr. Marcus Hosser, TEP – Fachanwalt für Erbrecht

Wann hat Dr. Hosser den Doktortitel und den Namenszusatz TEP erworben?

Im Jahr 2007 wurde Dr. Hosser von der Universität Mannheim promoviert und Doktor der Rechte. Seine Dissertation betrifft ein datenschutz- und wirtschaftsrechtliches Themengebiet. Durch die in Mannheim verbrachte Studienzeit und Referendarzeit sowie die Zeit seiner Promotion fühlt sich Dr. Hosser mit Mannheim und der Region immer noch eng verbunden.

Die Society of Trust and Estate Practitioners (STEP) nahm Dr. Hosser im Jahr 2011 als Vollmitglied auf und gestattete ihm, die Bezeichnung Trust and Estate Practitioner (TEP) zu führen. STEP ist der weltweit führende Fachverband von Praktikern auf den Gebieten anglo-amerikanische Trusts und Nachfolge sowie verwandter Themen wie bspw. Steuern im Erbfall. Zu den Vollmitgliedern von STEP gehören die erfahrensten und führenden Praktiker in diesen Rechtsbereichen.

Im Zeitpunkt der Aufnahme im Jahr 2011 hatte Herr Dr. Hosser bereits große internationale Mandatspraxis als Rechtsanwalt für Erbrecht gesammelt, wenngleich er damals noch kein Fachanwalt für Erbrecht war.

Auf welche Rechtsgebiete hat sich Dr. Hosser spezialisiert?

Dr. Marcus Hosser, Fachanwalt für Erbrecht, ist spezialisiert auf die Beratung zu Erbstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich), auf die Planung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge, inklusive der internationalen Vermögensnachfolge und Asset Protection. Schon zu Beginn seiner Karriere war er als Rechtsanwalt für Erbrecht tätig. Seit 2008 berät er im Schwerpunkt Mandanten aus dem In- und Ausland zum Bereich internationales Erbrecht dabei seit 2014 als Fachanwalt für Erbrecht.

Dr. Hossers Fachveröffentlichungen betreffen Testaments- und Unternehmensnachfolgethemen, vorweggenommene Erbfolgen, ausgewählte Steuerfragen bei Privatpersonen sowie den Schutz von Vermögenswerten, unter anderem mit inländischen Familienstiftungen, einer Sonderform der deutschen Stiftung, sowie durch den Abschluss von Eheverträgen. Die Themen der Veröffentlichungen passen zu einem Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Seit wann gibt es die Fachanwaltskanzlei für Erbrecht?

Die Kanzlei DR. HOSSER Rechtsanwalt wurde im Jahr 2011 von Dr. Hosser gegründet. Einer der Hauptgründe war sein Anliegen, mittelständischen Mandanten als Rechtsanwalt für Erbrecht eine erstklassige Rechtsberatung zu erbrechtlichen Themen aller Art (einschließlich internationales Erbrecht) mit Erbschaftssteuerrecht, zur vorweggenommenen Erbfolge und zur Unternehmensnachfolge bieten zu können, die sich nicht auf die reine Gestaltungsberatung beschränkt. Dr. Hosser bietet diese Beratungen seit 2012 als Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2014 als Fachanwalt für Erbrecht an.

Diese Erbrechtskanzlei sollte ihren Kunden auch eine Vertretung in Erbstreitigkeiten, streitigen erbrechtlichen Verfahren (beispielsweise rund um einen Erbschein oder um eine Testamentsvollstreckung) und in Erbprozessen vor Gericht anbieten können. Daher erscheinen die Themen Vermögen, Nachfolge und Steuern im Logo der Rechtsanwaltskanzlei.

Vor der Kanzleigründung war Rechtsanwalt für Erbrecht Dr. Hosser, sechs Jahre lang als Anwalt in zwei deutschen Großkanzleien tätig. Er hat sich als Rechtsanwalt für Erbrecht früh auf das Erbrecht, Gesellschaftsrecht und auf Teilbereiche des Steuerrechts konzentriert. Er arbeitete in nationalem und internationalem Kontext in diesen sehr renommierten deutschen Anwaltskanzleien mit, davon knapp drei Jahre als Rechtsanwalt für Erbrecht in einer namhaften Großkanzlei in Stuttgart und weitere drei Jahre am Standort Frankfurt der JUVE-Kanzlei des Jahres 2010 für das Beratungsfeld Nachfolge/Vermögen/Stiftungen.

Dr. Hosser hat in seiner Kanzlei DR. HOSSER Rechtsanwalt die Beratungspraxis bezüglich nationaler Nachfolgeplanungen und internationaler Nachlassabwicklungen weiter ausgebaut und seine Kenntnisse im internationalen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Erbschaftssteuerrecht vertieft. Die Beratung rund um eine Erbschaft, zur gesetzlichen Erbfolge und zu der aufgrund Testaments oder Erbvertrages, zum Pflichtteil und zur Erbengemeinschaft, stellt einen Schwerpunkt der aktuellen Kanzleitätigkeit dar.

Den Titel Fachanwalt für Erbrecht hatte er insbesondere deshalb erworben, um für die Kunden klarer zu machen, dass er über die beratende Tätigkeit eines Rechtsanwalts für Erbrecht hinaus, auch Prozesserfahrung im Erbrecht vorzuweisen hat.

Zur noch spezielleren Ausrichtung „Fachanwaltskanzlei für Erbrecht DR. HOSSER Rechtsanwalt“ hat sich Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hosser Anfang des Jahres 2020 entschlossen. Das klare Bekenntnis zum Erbrecht bereits im Kanzleinamen soll den Rechtssuchenden im Erbrecht eine klare Spezialisierung und langjährige Erfahrung mit komplexen erbrechtlichen Fällen sowie eine große Fallpraxis im Erbrecht verdeutlichen.

Wieso die beiden Fachanwaltstitel im Erbrecht und im Steuerrecht?

Fachanwaltstitel dürfen nur Rechtsanwälte tragen, welche die strengen Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung erfüllt haben und denen die Titel verliehen werden. Der Titel Fachanwalt für Erbrecht ist dabei – auch bei einer großen Fallpraxis – nur relativ schwer zu erlangen, da er streitige rechtsförmliche Verfahren voraussetzt. Trotz der langjährigen erfolgreichen Praxis als Rechtsanwalt für Erbrecht war eine Reihe von Verfahren erforderlich, die sich nicht durch einen Vergleich regeln ließen.

Dr. Hosser ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Die Verleihungen der Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen, erfolgte im Mai 2012 und diejenige für den Fachanwalt für Erbrecht im Dezember 2014, nach Maßgabe der geltenden Fachanwaltsordnung.

Diese beiden Fachanwaltstitel zeigen, wozu Dr. Hosser berät, nämlich in erbrechtlichen Mandaten mit Steuerrechtsbezug. Die Fachanwaltschaft für Steuerrecht ist sehr hilfreich für die Beratung zu Gesellschafterstreitigkeiten, da dort steuerliche Erwägungen und Steuerfolgen eine sehr große Rolle spielen.

Dr. Hossers Vollmitgliedschaft bei STEP ist keine Fachanwaltschaft, und für den Erwerb galten seinerzeit auch andere Voraussetzungen als für einen hypothetischen Rechtsanwalt für internationales Erbrecht. Eine solche Fachanwaltschaft gibt es nicht.

Hat Dr. Hosser, Fachanwalt für Erbrecht, Fachveröffentlichungen verfasst?

09/2005„GmbH-Geschäftsführer als selbständiger Unternehmer – Rechtsprechungsänderung“ in CMS Report XI (mit Demuth)
10/2005„Stolperfallen bei der Testamentsgestaltung für Unternehmensnachfolgen“ in CMS Report Spezial Vermögen und Nachfolge (mit Demuth)
5/2006„Treuhanderlass der Länder – Ablauf der Übergangsfrist für begünstigte Übertragungen“ in CMS Report XII
2/2007„Verbreiterung der Eigenkapitalbasis – Hybride Finanzinstrumente im Rahmen der Unternehmensfinanzierung“ in CMS Report XIII (mit Ziemons)
2007„Asset-Protection bei der Planung von Unternehmensnachfolgen“ in CMS Report Spezial Vermögen und Nachfolge 2007
seit 2008Asset Protection in Demuth (Hrsg.), Privatvermögen, Loseblatt, Stollfuß
2/2008„Steuerentlastung bei strukturellem Leerstand“ in CMS Report XIV
2008„Vorweggenommene Erbfolge mithilfe von Personengesellschaften“ in CMS Update Vermögen und Nachfolge 2008
5/2008„Verbesserung des Teledienstedatenschutzes im nicht öffentlichen Bereich durch die Ansprüche nach § 2 UKlaG, §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG“ (Dissertation)
4/2010„Asset Protection mit inländischen Familienstiftungen“ (mit von Oertzen) in Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, ZEV 2010, 168 ff.
6/2010„Künftige Ansprüche auf Elterngeld als Anreiz für die Teilnahme am Faktorverfahren“ in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2010, 951 ff.
4/2011„Gäubiger- bzw. Insolvenzanfechtung güterrechtlicher Verträge und Asset Protection“ in Zeitschrift für Erbrecht u. Vermögensnachfolge, 2011, 174 ff.
10/2012„Das Testament frischgebackener Väter“, www.vaterfreuden.de
12/2013„The Return on Investment in International Succession Planning“ in World Commerce Review, S. 52 -54
03/2014„Live and let die under the EU Succession Regulation’s regime“ in World Commerce Review, S. 86
10/2016„Schwerpunktthema: Renditesicherung durch Nachfolgeplanung bei Immobilien“, Beitrag in Lindmayer/Dietz, Geldanlage und Steuer 2017.
01/2020Gastbeitrag zum Thema „Asset Protection für Anleger – So schützen Sie Ihr Vermögen vor Gläubigern“ im Werk „Geldanlage und Steuer 2020“; Philipp K. M. Lindmayer und Hans-Ulrich Dietz, 2020.

Kann man die Spezialisierung aus den Mitgliedschaften ersehen?

Dr. Hossers Mitgliedschaften spiegeln seine fachlichen Schwerpunkte als Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht wider.

Herr Dr. Hosser ist langjähriges Mitglied in der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Steuerrecht (bis einschließlich 2022) des Deutschen Anwaltsvereins. Er ist aktuell Mitglied der folgenden Vereinigungen:

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV),www.dvev.de
  • Society of Trust and Estate Practitioners (STEP Ltd.), London, Vollmitglied,www.step.org
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Zentrum für Unternehmensnachfolge der Universität Mannheim (zentUma e.V.)
  • Erben International e. V.
  • Anwaltverein Karlsruhe und Deutscher Anwaltverein e. V.

Die mehrjährige Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Handelsrecht und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins hat Dr. Hosser Ende 2019 im Zuge der Konzentration auf Erbrecht als zentrales Beratungsfeld der Fachanwaltskanzlei beendet.

Wie sieht der Kurzlebenslauf des Kanzleigründers aus?

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, mit den Interessenschwerpunkten im Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (Wahlfach).

Rechtsreferendariat in Mannheim im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit im Jahr 2005. Mitarbeit in einer der führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands bis Ende März 2008. Mitglied der beiden Fachbereiche Steuerrecht sowie Nachfolge und Vermögen.

Promotion zum Doktor der Rechte im Jahr 2007 durch die Universität Mannheim.

Dreijährige Mitarbeit als Anwalt in einer für die Beratung vermögender Privatpersonen führenden deutschen Kanzlei im sogenannten Private Client-Bereich mit Tätigkeitsschwerpunkten Nachfolgeberatung, Vermögensübergabe und Stiftungen, insbesondere internationales Erbrecht und internationale Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge mit Bezug zu den USA und zu Kanada.

Aufnahme als ordentliches Mitglied (full member) der Society of Trust and Estate Practitioners (STEP) London, in 2011. Gründung der Rechtsanwaltskanzlei DR. HOSSER Rechtsanwalt im Mai 2011 mit Standorten in Frankfurt am Main und Karlsruhe.

Fachanwalt für Steuerrecht im Jahr 2012. Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2014.

Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.) im Jahr 2017.

Testamentsvollstrecker (DVEV e.V.) im Jahr 2018. Eröffnung des Standortes Mannheim im Jahr 2020.

*Quelle: JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 des JUVE-Verlags

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