Ein junger und ein älterer Mann als Umriss auf einem Treppenabsatz, die symbolisch für den Prozess der Unternehmensnachfolge stehen. Diese sollte gründlich mit Hilfe eines Anwalts geplant und umgesetzt werden.

Unternehmensnachfolge

Die Planung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge ist die Königsdisziplin der Nachfolgeplanung. Erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen sind bei der Nachfolge in einem Unternehmen so eng miteinander verknüpft, dass sie eine ganzheitliche Betrachtung erfordern.

Der Aufbau des eigenen Unternehmens ist das „Lebenswerk“ vieler mittelständischer Unternehmer. Dieses Lebenswerk wollen sie auch für die Zeit nach ihrem Ableben schützen und erhalten.

Wie kann eine Nachfolgeregelung für ein Unternehmen realisiert werden?

Geeignetes Mittel, um den Generationswechsel in einem Familienunternehmen zu vollziehen, kann eine lebzeitige Übergabe an Familienmitglieder unter Absicherung der Versorgung des Übergebers sein. In Einzelfällen kann aber eine Fortführung durch leitende Angestellte oder sogar ein Unternehmensverkauf an Externe der bessere Weg sein. In Einzelfällen kann man den Betrieb mangels geeigneter Nachfolger oder Kaufinteressenten, sogar bei einer Unternehmensbörse anbieten.

Welche Nachfolgeregelungen wünschen Sie sich für Ihr Familienunternehmen?

Durch eine gute Unternehmensnachfolge-Beratung sind zwingend folgende Fragen zu beantworten:

  • Können Nachfolger aus der Familie das Unternehmen erfolgreich fortführen?
  • Soll das Unternehmen bereits zu Lebzeiten auf die Nachfolger übergehen?
  • Wie sichert man die Liquidität trotz Erbschaftssteuern und Pflichteilsansprüchen?
  • Wie wird die Versorgung des Übergebers und seines Ehegatten abgesichert?
  • Hat der Unternehmer Vorsorgeverfügungen (Vorsogevollmacht etc.) errichten?
  • Ist eine erbschaftsteuerfreie oder -schonende Unternehmensübergabe möglich?

Warum bedarf die Übergabe eines Betriebes rechtzeitiger Planung?

Unabhängig davon, wie die Antworten auf die obigen Fragen in Ihrem Fall lauten, sollte ein Unternehmer in seinem eigenen Interesse und im Interesse seines Unternehmens rechtzeitig in seine Nachfolgeregelung investieren. Konkret bedeutet das die Investition in eine professionelle Beratung zur Unternehmensnachfolge. Die Gründe dafür sind vielfältig; Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein wichtiges Kriterium bei Kreditvergaben und damit für die Finanzierung des Betriebes. Hat der Unternehmer ein gewisses Alter erreicht, kann das Fehlen eines Nachfolgekonzeptes im Einzelfall sogar im Falle einer hervorragenden Besicherung zur Verweigerung einer Darlehensvergabe führen.

Gibt es Fallstricke für Nachfolgeregelungen bei GmbHs?

Viele Fallstricke einer Unternehmensübergabe ohne professionelle Nachfolgeregelung sind nicht hinlänglich bekannt. Wie viele Gesellschafter einer Einmann-GmbH wissen, dass bei Ihrem Ableben die GmbH-Geschäftsanteile zwar vererblich sind, aber der künftige Geschäftsanteils-Erwerber weder automatisch zum GmbH-Geschäftsführer wird, noch der Gesellschaft in Rechtsform der GmbH gegenüber als Erwerber der Geschäftsanteile gilt, bis er als Gesellschafter in die Gesellschafterliste eingetragen worden ist? Für beides ist Vorsorge dringend geboten.

Risiken einer ungeplanten Unternehmensnachfolge?

In Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern, die häufig nicht einer Meinung oder sogar zerstritten sind, kann eine ungeregelte Nachfolge in das Unternehmen sogar den Fortbestand des Unternehmens und zugleich das Lebenswerk gefährden. Die bestehenden Konflikte werden durch eine Ausnahmesituation wie das Ableben eines Gesellschafters nicht etwa entschärft, sondern häufig eskaliert die Situation. Der Erbe des verstorbenen Gesellschafters trägt dann wirtschaftlich die Konsequenzen einer nicht rechtzeitigen Regelung einer Unternehmensnachfolge.

Zu den steuerlichen Fallstricken einer ungeplanten Unternehmensnachfolge können wir Ihnen hier nur einige wenige Katastrophenfälle aufzählen, die im Kontext mit Unternehmen auftreten können: Beendigung einer Betriebsaufspaltung, Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen, Versteuerung sämtlicher stillen Reserven, sind nur wenige Beispiele für potentiell ganz enorme Steuerlasten, die den Fortbestand des Unternehmens und die wirtschaftliche Existenz des Nachfolgers oder der Erben eines verstorbenen Gesellschafters in Frage stellen können. Die entsprechenden Belastungen durch Steuern wiegen oft weit schwerer als eine Belastung mit Erbschaftssteuer.

Das Sprichwort, der Tod ist gewiss nur sein Zeitpunkt ist ungewiss, gilt auch für Unternehmer. Daher ist es keine unternehmerisch gute Entscheidung mit der Nachfolgeplanung zu warten, bis man über 70 oder deutlich älter ist. Die Zeit für die Regelung der Nachfolge sollte man sich als Unternehmer ebenso nehmen wie diejenige für sein Unternehmen – und zwar frühzeitig. In aller Regel ist die Unternehmensnachfolge ein längeres Projekt, da sie eine gute Vorbereitung erfordert.

Wie macht man den ersten Schritt zur Betriebsübergabe?

Falls Sie es sich aktuell nicht vorstellen können, über Ihr eigenes Ableben und damit auch über das Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen aktiv nachzudenken, sind Sie damit nicht allein. So geht es dem Großteil der Unternehmer. Ihrem Nachfolger und Anteilserwerber wird das wenig nutzen. Er ist derjenige, der es ggf. „ausbaden“ muss.

Wir verstehen Ihre Situation und helfen Ihnen mit unserer Erfahrung mit der Planung einer Betriebsübergabe sowie mit Einfühlungsvermögen.

Möglicherweise können Sie sich eher vorstellen, für den Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung vorzusorgen oder denjenigen einer längeren Verhinderung. Vorsorge auch und insbesondere auf der Ebene des Unternehmens ist in diesen Fälle meistens noch wichtiger als die entsprechende Vorsorge im Privatbereich.

Mit dem richtigen Berater nehmen Sie sich sogar eine Last von Ihren Schultern.

Gerne beraten wir Sie zu speziellen Vorsorgeregelungen für Unternehmer, beispielsweise zu einer unternehmensbezogenen Vorsorgevollmacht, um eine sonst mögliche Führungslosigkeit Ihrer Gesellschaft zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen für derartige Situationen passen größtenteils nicht für Unternehmer und für deren Firma. Vorsorgeregelungen sind möglich, aber auch dringend anzuraten.

Lassen Sie sich beim Generationenwechsel für Ihr Unternehmen von uns helfen.

Wir entwickeln für Sie und Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Konzepte für die Nachfolge und Vorsorge.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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