Zwei in kreidegezeichnete Menschen stehen sich gegenüber und ziehen jeweils an einem Ende eines Taus. Bei Uneinigkeiten zum Thema Pflichtteilsansprüchen kann ein Anwalt helfen.

Pflichtteilsansprüche

Wurden Sie als Pflichtteilsberechtigter vom Erbe ausgeschlossen oder bekommen Sie nach dem Testament weniger als Ihren Pflichtteil? In diesem Fall unterstützen wir als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Sie kompetent bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.

Kann der Pflichtteil wirtschaftlich beeinträchtigt oder vereitelt werden?

Oft soll der Pflichtteil durch die Anordnung in einer letztwilligen Verfügung aus einer Erbschaft wirtschaftlich beeinträchtigt werden. Rechtlich kann man den Pflichtteil so aber nicht mindern.

Ohne qualifizierte juristische Beratung erhält ein betroffener Pflichtteilsberechtigter im schlimmsten Fall aber gleichwohl entweder gar nichts aus einer Erbschaft oder aber viel weniger als den Pflichtteil, der ihm nach dem Gesetz zusteht. Ein leicht erkennbarer Fall sind Anordnungen im Testament, die einzelne Kinder komplett enterben. Dann bleibt für die Kinder nur der Pflichtteil, wenn zuvor nicht ein notariell beurkundeter Vertrag über einen Pflichtteilsverzicht abgeschlossen worden war.

Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall ist das sog. Berliner Testament, bei dem die Kinder auf das Ableben des erstversterbenden Elternteils nichts erben sollen, d.h. rechtlich „enterbt“ werden. In diesen Fällen kann sich beim Ableben des ersten Elternteils die Frage nach einem Pflichtteil stellen.

Größte Vorsicht ist allerdings bei sog. Pflichtteilsstrafklauseln in letztwilligen Verfügungen geboten.

Was sind häufige Fragen zu Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen?

Beeinträchtigungen des Pflichtteils können allerdings auch weniger offenkundig sein:

Wurde Ihr Pflichtteil durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers verringert? Entspricht der Wert eines hinterlassenen Gegenstandes dem Ihnen pflichtteilsrechtlich zustehenden Anteil am Nachlass? Kann ein eventueller Differenzbetrag von den Erben verlangt werden und falls ja, wie hoch ist der Pflichtteil? Wie funktioniert die sog. Abschmelzung bei Schenkungen, die länger zurück liegen?

In aller Regel haben Pflichtteilsberechtigte viele erbrechtliche Fragen, die wir als auf das Erbrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei beantworten. Wir beraten Sie kompetent zu Pflichtteilsansprüchen und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und soweit erforderlich vor Gericht für Sie geltend.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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