Vollmachten als Schrift mit Icons drumherum.

Vorsorge und Patientenverfügung

Bereits vor der Corona-Krise war Vorsorge sehr wichtig – zum Schutz des eigenen Vermögens, aber auch als Erleichterung für die Personen, diejenigen bereit stehen, um dem Betroffenen zu helfen. Meistens sind das Kinder oder der Ehegatte.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind weder erwachsene Kinder für einen Elternteil, noch ein Ehepartner für seinen handlungsunfähigen Ehegatten, dazu befugt, einen rechtlich Handlungsunfähigen im Rechtsverkehr zu vertreten.

Zwar besteht die Möglichkeit einer rechtlichen Betreuung für den Handlungsunfähigen. Diese muss jedoch durch ein Gericht angeordnet werden und ohne eine bei Zeiten errichtete sogenannte Betreuungsverfügung ist keineswegs sicher, dass der Wunschkandidat Betreuer wird. Das gilt insbesondere bei Streit um das Amt des Betreuers.

Vergleichbare Probleme kann es geben, wenn sich mehrere Kinder um das Amt als Generalbevollmächtigter oder Vorsorgebevollmächtigter streiten. Bei rechtzeitiger und richtiger Vorsorge lassen sich diese Probleme aber in den Griff bekommen.

Aufgrund der Bedrohung durch das Corona-Virus ist es darüber hinaus noch wichtiger als vorher, eine Patientenverfügung zu haben, welche es einer anderen Person bei einem schweren Verlauf ggf. ermöglicht, die erforderlichen Entscheidungen für den Patienten zu treffen.

In unserem Beratungsfeld „Vorsorge“ unterstützen wir Sie insbesondere bei einer Erteilung von

  • Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten,
  • Patientenverfügungen und
  • Betreuungsverfügungen.

Die Vorsorge für den Fall der vorübergehenden oder dauerhaften Handlungsunfähigkeit beziehungsweise der permanenten Verhinderung, geht jeden an und ist nicht nur ein Thema für Prominente. Es ist selten zu früh dafür aber leider oft zu spät um vorzusorgen. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unsere Checkliste „Vorsorgevollmachten“.

Der Schwerpunkt unserer Gestaltungsberatung liegt auf Vorsorgevollmachten und auf Generalvollmachten. Regelmäßig werden diese besonders weitreichenden Vollmachten für das Gesamtvermögen erteilt, d.h. sie erfassen rechtlich alles. Für Unternehmer kann die Erteilung separater Vollmachten für das Privat- und Unternehmensvermögen Sinn machen, weil für den privaten Bereich oftmals andere Personen „handeln“ können sollen als im Unternehmen anstelle des Unternehmers.

Bei internationalen Bezügen beraten wir Sie gerne zu internationalen Vorsorgevollmachten, zusammen mit einem Berater des Landes, in dem die internationale Vollmacht oder Generalvollmacht eingesetzt werden soll.

In ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung werden Vorsorgevollmachten oft unterschätzt. Insbesondere bei größeren Vermögen macht es daher Sinn, sich eingehend und professionell zum Inhalt einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen, u. a. zu den Risiken aus einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht (Missbrauch, mangelnde Anerkennung seitens Geschäftspartner, Banken etc.) für den Vollmachtgeber.

Die praktische Bedeutung einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht beschränkt sich nicht nur auf die Zeit bis zum Erbfall. Viele Vorsorgevollmachten nach deutschem Recht sollen ausdrücklich über den Tod hinaus gültig bleiben. Nach dem Ableben eines Vollmachtgebers kommt es allerdings häufig zu Streitigkeiten zwischen Erben und dem Bevollmächtigten darüber, wie dieser die Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht eingesetzt hat und was mit „dem Geld“ geschehen ist. Selbst wenn ein Vorsorgebevollmächtigter Alleinerbe geworden ist, gibt es sehr unangenehme Fragen, beispielsweise solche von Pflichtteilsberechtigen zum Verbleib von Vermögenswerten und andere rechtliche Fallstricke. Gleichwohl werden Vorsorgevollmachten und auch Generalvollmachten dazu genutzt, um zumindest vermeintlich bereits zu Lebzeiten etwas „zu vererben“. In der Regel ist eine Vollmacht nicht als eine letztwillige Verfügung anzusehen.

Bei derartigen außergerichtlichen Konflikten oder Rechtsstreitigkeiten rund um eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, können wir Sie kompetent beraten und vertreten, egal ob Sie als Erbe das Verhalten des Bevollmächtigten beanstanden oder sich als Bevollmächtigter Anfeindungen ausgesetzt sehen und gegen Vorwürfe zu Wehr setzen wollen. Wir vertreten Sie, wenn es erforderlich wird, auch vor Gericht.

Interessieren Sie sich für Vorsorgeregelungen oder gibt es Probleme mit bereits erteilten Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten oder Bankvollmachten?

Wollen Sie eine unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht erteilen, um für Ihr Unternehmen vorzusorgen?

Möchten Sie die Erteilung einer Patientenverfügung endlich in Angriff nehmen? Können wir Ihnen helfen, eine Patientenverfügung aufzusetzen bzw. zu erteilen?

Patientenverfügungen zu errichten, ist sehr herausfordernd. Viele lebenswichtige Entscheidungen müssen getroffen werden, von denen einige für den medizinischen und juristischen Laien schwer verständlich sind.

Hat man den Glauben, dass man die Patientenverfügung ohnehin nie brauchen werde, erst einmal hinter sich gelassen, kommt der Patientenverfügung ein viel höherer Stellenwert zu. Die Inanspruchnahme professioneller Beratung zur Patientenverfügung durch unsere Fachanwaltskanzlei macht daher durchaus Sinn.

Rufen Sie uns noch heute an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und darauf, Sie zu einer Vorsorgevollmacht, zu einer Generalvollmacht oder beziehungsweise zu einer Patientenverfügung zu beraten.

Ohne rechtzeitige Vorsorge können diese Personen nämlich unter Umständen gar nicht helfen, weil ihnen die rechtlichen Befugnisse dafür fehlen, namentlich die rechtliche Vertretungsmacht.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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