{"id":316,"date":"2020-02-18T13:04:33","date_gmt":"2020-02-18T12:04:33","guid":{"rendered":"http:\/\/dr-hosser.de\/?page_id=316"},"modified":"2020-07-01T15:11:46","modified_gmt":"2020-07-01T13:11:46","slug":"vollmachten-und-vorsorgeregelung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dr-hosser.de\/rechtsgebiete\/erbschaft-und-testament\/vollmachten-und-vorsorgeregelung\/","title":{"rendered":"Vollmachten und Vorsorgeregelung"},"content":{"rendered":"\t\t
Bereits vor der Corona-Krise war Vorsorge sehr wichtig – zum Schutz des eigenen Verm\u00f6gens, aber auch als Erleichterung f\u00fcr die Personen, diejenigen bereit stehen, um dem Betroffenen zu helfen. Meistens sind das Kinder oder der Ehegatte.<\/p>
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind weder erwachsene Kinder f\u00fcr einen Elternteil, noch ein Ehepartner f\u00fcr seinen handlungsunf\u00e4higen Ehegatten, dazu befugt, einen rechtlich Handlungsunf\u00e4higen im Rechtsverkehr zu vertreten.<\/p>
Zwar besteht die M\u00f6glichkeit einer rechtlichen Betreuung f\u00fcr den Handlungsunf\u00e4higen. Diese muss jedoch durch ein Gericht angeordnet werden und ohne eine bei Zeiten errichtete sogenannte Betreuungsverf\u00fcgung ist keineswegs sicher, dass der Wunschkandidat Betreuer wird. Das gilt insbesondere bei Streit um das Amt des Betreuers.<\/p>
Vergleichbare Probleme kann es geben, wenn sich mehrere Kinder um das Amt als Generalbevollm\u00e4chtigter oder Vorsorgebevollm\u00e4chtigter streiten. Bei rechtzeitiger und richtiger Vorsorge lassen sich diese Probleme aber in den Griff bekommen.<\/p>
Aufgrund der Bedrohung durch das Corona-Virus ist es dar\u00fcber hinaus noch wichtiger als vorher, eine Patientenverf\u00fcgung zu haben, welche es einer anderen Person bei einem schweren Verlauf ggf. erm\u00f6glicht, die erforderlichen Entscheidungen f\u00fcr den Patienten zu treffen.<\/p>
In unserem Beratungsfeld \u201eVorsorge\u201c unterst\u00fctzen wir Sie insbesondere bei einer Erteilung von<\/p>
Die Vorsorge f\u00fcr den Fall der vor\u00fcbergehenden oder dauerhaften Handlungsunf\u00e4higkeit beziehungsweise der permanenten Verhinderung, geht jeden an und ist nicht nur ein Thema f\u00fcr Prominente. Es ist selten zu fr\u00fch daf\u00fcr aber leider oft zu sp\u00e4t um vorzusorgen. Auf Anfrage<\/a> senden wir Ihnen gerne unsere Checkliste \u201eVorsorgevollmachten\u201c.<\/p> Der Schwerpunkt unserer Gestaltungsberatung liegt auf Vorsorgevollmachten und auf Generalvollmachten. Regelm\u00e4\u00dfig werden diese besonders weitreichenden Vollmachten f\u00fcr das Gesamtverm\u00f6gen erteilt, d.h. sie erfassen rechtlich alles. F\u00fcr Unternehmer kann die Erteilung separater Vollmachten f\u00fcr das Privat- und Unternehmensverm\u00f6gen Sinn machen, weil f\u00fcr den privaten Bereich oftmals andere Personen \u201ehandeln\u201c k\u00f6nnen sollen als im Unternehmen anstelle des Unternehmers.<\/p> Bei internationalen Bez\u00fcgen beraten wir Sie gerne zu internationalen Vorsorgevollmachten, zusammen mit einem Berater des Landes, in dem die internationale Vollmacht oder Generalvollmacht eingesetzt werden soll.<\/p> In ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung werden Vorsorgevollmachten oft untersch\u00e4tzt. Insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen macht es daher Sinn, sich eingehend und professionell zum Inhalt einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen, u. a. zu den Risiken aus einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht (Missbrauch, mangelnde Anerkennung seitens Gesch\u00e4ftspartner, Banken etc.) f\u00fcr den Vollmachtgeber.<\/p> Die praktische Bedeutung einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht beschr\u00e4nkt sich nicht nur auf die Zeit bis zum Erbfall. Viele Vorsorgevollmachten nach deutschem Recht sollen ausdr\u00fccklich \u00fcber den Tod hinaus g\u00fcltig bleiben. Nach dem Ableben eines Vollmachtgebers kommt es allerdings h\u00e4ufig zu Streitigkeiten zwischen Erben und dem Bevollm\u00e4chtigten dar\u00fcber, wie dieser die Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht eingesetzt hat und was mit \u201edem Geld\u201c geschehen ist. Selbst wenn ein Vorsorgebevollm\u00e4chtigter Alleinerbe geworden ist, gibt es sehr unangenehme Fragen, beispielsweise solche von Pflichtteilsberechtigen<\/a> zum Verbleib von Verm\u00f6genswerten und andere rechtliche Fallstricke. Gleichwohl werden Vorsorgevollmachten und auch Generalvollmachten dazu genutzt, um zumindest vermeintlich bereits zu Lebzeiten etwas \u201ezu vererben\u201c. In der Regel ist eine Vollmacht nicht als eine letztwillige Verf\u00fcgung anzusehen.<\/p> Bei derartigen au\u00dfergerichtlichen Konflikten oder Rechtsstreitigkeiten rund um eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, k\u00f6nnen wir Sie kompetent beraten und vertreten, egal ob Sie als Erbe das Verhalten des Bevollm\u00e4chtigten beanstanden oder sich als Bevollm\u00e4chtigter Anfeindungen ausgesetzt sehen und gegen Vorw\u00fcrfe zu Wehr setzen wollen. Wir vertreten Sie, wenn es erforderlich wird, auch vor Gericht.<\/p> Interessieren Sie sich f\u00fcr Vorsorgeregelungen oder gibt es Probleme mit bereits erteilten Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten oder Bankvollmachten?<\/p> Wollen Sie eine unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht erteilen, um f\u00fcr Ihr Unternehmen vorzusorgen?<\/p> M\u00f6chten Sie die Erteilung einer Patientenverf\u00fcgung endlich in Angriff nehmen? K\u00f6nnen wir Ihnen helfen, eine Patientenverf\u00fcgung aufzusetzen bzw. zu erteilen?<\/p> Patientenverf\u00fcgungen zu errichten, ist sehr herausfordernd. Viele lebenswichtige Entscheidungen m\u00fcssen getroffen werden, von denen einige f\u00fcr den medizinischen und juristischen Laien schwer verst\u00e4ndlich sind.<\/p> Hat man den Glauben, dass man die Patientenverf\u00fcgung ohnehin nie brauchen werde, erst einmal hinter sich gelassen, kommt der Patientenverf\u00fcgung ein viel h\u00f6herer Stellenwert zu. Die Inanspruchnahme professioneller Beratung zur Patientenverf\u00fcgung durch unsere Fachanwaltskanzlei macht daher durchaus Sinn.<\/p> Rufen Sie uns noch heute an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und darauf, Sie zu einer Vorsorgevollmacht, zu einer Generalvollmacht oder beziehungsweise zu einer Patientenverf\u00fcgung zu beraten.<\/p> Ohne rechtzeitige Vorsorge k\u00f6nnen diese Personen n\u00e4mlich unter Umst\u00e4nden gar nicht helfen, weil ihnen die rechtlichen Befugnisse daf\u00fcr fehlen, namentlich die rechtliche Vertretungsmacht.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t Rufen Sie uns heute an:<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t \n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tKA +49 721 \/ 46 724 885\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t<\/p>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t \n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\tMA +49 621 \/ 8455 299\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t<\/p>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t oder schreiben Sie uns eine E-Mail<\/a>.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\tPers\u00f6nliche Beratung nach Terminabsprache an jedem Standort<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t
B\u00fcro Karlsruhe<\/a><\/h2>