Gesellschafterstreitigkeiten
Eine Gesellschafterstreitigkeit ist für ein mittelständisches Unternehmen geradezu eine Katastrophe. Die Gesellschafterstreitigkeit belastet in aller Regel die Gesellschafter, die Geschäftsführung und insbesondere die von der Gesellschafterstreitigkeit betroffene Gesellschaft sehr stark.
In Einzelfällen können Gesellschafterstreitigkeiten sogar das „Aus“ der Firma bedeuten, in der sich entweder die Gesellschafter untereinander streiten oder aber Gesellschafter mit Geschäftsführern. Zahlreiche andere Konstellationen für Konflikte in Personengesellschaften und in Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind denkbar.
Kann eine professionelle Beratung die Gesellschafterstreitigkeit abwenden?
Ob ein sich bereits abzeichnender Gesellschafterstreit noch abgewendet werden kann durch unsere Beratung zum Konflikt in der Gesellschaft, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Als Faustregel gilt, je früher der von dem Gesellschafterstreit betroffene Gesellschafter oder Geschäftsführer unsere professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch nimmt, desto größer sind die Chancen, einer weiteren Eskalation des Streits in einem Betrieb vorzubeugen und Weiterungen, etwa durch einen Rechtsstreit vor Gericht, bestenfalls abzuwenden.
Wir können Ihnen zwar nicht versprechen, dass sich ein Gesellschafterstreit vermeiden lässt. Teilweise sind die emotionalen Spannungen zwischen den betroffenen Gesellschaftern so stark und über viele Jahre gewachsen, dass es weitaus mehr als einer hervorragenden Beratung zu Gesellschafterstreitigkeiten bedürfte, um zu einem „Miteinander“ in der Gesellschaft zurückzufinden.
Wir haben aber – anders als die meisten Gesellschafter oder Geschäftsführer – Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten und mit Strategien zur De-Eskalation und können die gesellschaftsrechtliche Rechtslage analysieren.
Lässt sich die Streitigkeit wirklich einmal nicht mehr abwenden, führen wir sie für unseren Mandanten gegebenenfalls vor Gericht und notfalls auch mit harten Bandagen.
In welchen Gesellschaften gibt es häufig einen Gesellschafterstreit?
Nach unserer Erfahrung gibt es in mittelständischen Gesellschaften relativ häufig einen Gesellschafterstreit. Wie in jeder Dauerbeziehung – hier diejenige zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern – kann es im Laufe der Jahre zu Meinungsverschiedenheiten kommen, zu Fehlentscheidungen auf der Ebene der Gesellschaft und menschlichen Enttäuschungen.
Ähnlich wie in einer langjährigen Ehe steigen die „Chancen“ auf einen schweren Konflikt mit der Zeitspanne, die man miteinander verbringt. Das gilt auch für Gesellschafter untereinander.
Wenngleich dieser Vergleich naturgemäß „hinkt“, kennen wir viele Fälle sogenannter Zwei-Mann-Gesellschaften – häufig in der Rechtsform einer GmbH – in denen es nach vielen Jahren zu einer erbitterten Gesellschafterstreitigkeit kam, der dann juristisch ausgefochten werden musste, weil das gegenseitige Vertrauensverhältnis zerstört war.
In Großunternehmen, meist in Rechtsform der Aktiengesellschaft, ist das Verhältnis unter den Vorständen einer AG bzw. zwischen dem Vorstand dem Aufsichtsrat einer AG in der Regel distanzierter als in einer mittelständischen GmbH mit beispielsweise nur zwei Gesellschaftern.
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) alleine schützt allerdings keineswegs vor Gesellschafterstreitigkeiten: Wenngleich Aktiengesellschaften in unserer Beratungspraxis eher eine untergeordnete Rolle spielen, kommen Gesellschafterstreitigkeiten unter anderem in kleinen Aktiengesellschaften ebenfalls häufig vor.
Einer unserer Schwerpunkte innerhalb des Beratungsfeldes Gesellschafterstreit liegt auf der mittelständischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Besonders streitanfällig ist eine GmbH mit nur zwei Gesellschaftern, die jeweils fünfzig Prozent der Gesellschaftsanteile halten. Bei mehr als zwei Gesellschaftern in einer GmbH kann es aber gleichermaßen zu – zum Teil erbitterten – Konflikten kommen.
Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, gibt es ebenfalls sehr häufig Streit darüber, was ein einzelner der beiden Geschäftsführer darf, und zwar im Einzelfall auch einmal gegen den Willen seines Mitgeschäftsführers. Das kann die Geschäftspolitik einer Gesellschaft ebenso betreffen, wie weniger bedeutende Themen, über die aber ebenso erbittert gestritten werden kann.
Besonders belastend kann neben einer Krise der betroffenen GmbH schon vor dem Gesellschafterstreit eine Situation sein, in der ein Gesellschafter überraschend verstirbt.
Im Rahmen unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge empfehlen wir unseren Mandanten daher dringend, diesen Fall mitabzudecken, um einer Gesellschafterstreitigkeit im Nachgang zum Ableben eines der Gesellschafter zu vermeiden – nicht nur bei GmbHs.
Über die häufigen Konflikte in mittelständischen GmbHs hinaus, beraten wie Sie kompetent zu einem Gesellschafterstreit in einer Personengesellschaft. Anders als für GmbHs fehlen dort viele geschriebene gesetzliche Regelungen, so dass man gut beraten ist, einen im Gesellschaftsrecht und dem Recht der Personengesellschaften versierten Anwalt wie Dr. Hosser mit der Beratung und Vertretung im Gesellschafterstreit zu beauftragen.
Betreut DR. HOSSER Rechtsanwalt Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten vor Gericht?
Ja, wir führen Gesellschafterstreitigkeiten außergerichtlich oder in gerichtlichen Verfahren. Wenngleich wir stets darauf hinarbeiten, eine aufkeimende Gesellschafterstreitigkeit noch abzuwenden oder aber einen Gesellschafterstreit nicht weiter eskalieren zu lassen, besteht diese Möglichkeit nicht in allen Fällen.
Wird zum Beispiel dem Auskunftsverlangen eines Minderheitsgesellschafters einer GmbH nicht Rechnung getragen, leiten wir für den betroffenen Minderheitsgesellschafter gegebenenfalls auch das entsprechende gesellschaftsrechtliche Verfahren ein, um sein Auskunftsverlangen gegen den Widerstand der Geschäftsführung zu realisieren.
Das Vorenthalten von Informationen über die Gesellschaft und über deren Geschäfte ist ein häufiges Instrument, um einen nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter zu diskriminieren und im Ungewissen zu lassen. Es gibt unzählige weitere gesellschaftsrechtliche Verfahren, um gesellschaftsrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder aber um unberechtigte Ansprüche, die im Gesellschaftsrecht wurzeln, abzuwenden. Wir können hier nicht alle Arten von Streitigkeiten auflisten, sondern nur einen groben Überblick geben.
In einem erbitterten Gesellschafterstreit kommt es häufig sogar zum Ausschluss des missliebigen Gesellschafters bzw. zumindest zum Versuch, denjenigen Gesellschafter auszuschließen, mit dem es Streit gibt.
Ist ein Gesellschafterstreit schon derart eskaliert, bleibt häufig nur die letzte Möglichkeit, die Gerichte in Anspruch zu nehmen, um klären zu lassen, ob bzw. weshalb ein Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft nicht wirksam ist, beispielsweise wegen formellen Fehlern.
Umgekehrt kann es sogar nach einem erfolgreichen, das heißt gesellschaftsrechtlich wirksamen Ausschluss eines Gesellschafters erforderlich werden, sich dessen Wirksamkeit und formelle Bestandskraft gerichtlich bestätigen zu lassen. Die Fehlerquellen bezüglich eines Ausschlusses aus einer Gesellschaft sind vielfältig, unabhängig davon, ob es um eine Kapitalgesellschaft geht oder um eine Personengesellschaft wie eine BGB-Gesellschaft.
Wir vertreten unsere Mandanten oder auch die vom Gesellschafterstreit betroffene Gesellschaft auch in solchen und in vergleichbaren Gerichtsverfahren.
Was kostet ein Gesellschafterstreit?
Generelle Aussagen dazu, was die Beratung zu einem Gesellschafterstreit durch unsere Kanzlei kostet, sind nicht möglich.
Im Rahmen eines Erstgesprächs versuchen wir gemeinsam mit dem Mandanten zunächst, zumindest die wichtigsten Eckpunkte der Streitigkeit in der Gesellschaft zu klären sowie die gesellschaftsrechtliche Ausgangslage, wozu unter anderem eine eingehende rechtliche Analyse der Gesellschaftsverträge bzw. der Satzung in aller Regel erforderlich ist.
Außerdem sind die Ursachen aus Sicht des Mandanten am Gesellschafterstreit zu besprechen und wir versuchen im Rahmen eines Beratungskonzepts, Auswege aus dem Streit aufzuzeigen.
Dieses im weitesten Sinne schrittweise Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt, zumal dem in einem Gesellschafterstreit befindlichen Mandanten irgendwie geartete Schnellschüsse wenig weiterhelfen würden. Bei uns bekommen Sie eine rechtlich fundierte rechtliche Begutachtung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangssituation als Basis für unsere Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
In aller Regel sind Gesellschafterstreitigkeiten relativ teuer, das heißt sie verursachen verhältnismäßig hohe Beratungskosten. Unter Berücksichtigung der in aller Regel gravierend nachteiligen Folgen für die betroffene Gesellschaft und damit indirekt auch für die Gesellschafter und für die Geschäftsführung, ist diese Investition aber gerechtfertigt.
Der hohe Schwierigkeitsgrad einer Beratung zu einem Gesellschafterstreit bedingt es, dass wir für Gesellschafterstreitigkeiten bereits für das Erstgespräch mit unseren Mandanten eine Vergütung nach Stundensätzen vereinbaren. Trotz unserer langjährigen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten und unserer fachlichen Expertise im Gesellschaftsrecht sollten Sie bitte nicht annehmen, mit einem isolierten Beratungsgespräch bei einem auf Gesellschafterstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt, lasse sich das Problem „Konflikt in der Gesellschaft“ schnell und unkompliziert lösen. Das wäre leider nicht realistisch.
Ein isoliertes Erstgespräch macht bei einem Gesellschafterstreit in aller Regel keinen Sinn, weder für uns als Berater, noch für den rechtssuchenden Mandanten. Als Auftakt ist ein erstes Beratungsgespräch uneingeschränkt sinnvoll und ratsam. Isolierte Erstgespräche zu einem Gesellschafterstreit könnten wir allerdings allenfalls in Ausnahmekonstellationen anbieten.