Bei Erbstreitigkeiten stehen sich zwei Männer gegenüber - dazwischen ein Tisch auf dem sie sich abstützen. Das steht symbolisch für Erbauseinandersetzungen zwischen den Miterben.

Erbstreitigkeiten

Haben Sie Streit mit Ihren Miterben, mit Pflichtteilsberechtigten, mit einem Testamentsvollstrecker oder streiten Sie sich als Pflichtteilsberechtigter mit den Erben über Ihre Teilhabe am Nachlass? Mit diesem Problem sind Sie nicht alleine.

1. Welche Erbauseinandersetzungen kommen häufig vor?

In der Praxis kommt ein Streit ums Erbe leider sehr häufig vor.

Auch Erbengemeinschaften sind generell streitanfällig. Die Auseinandersetzung des Nachlasses im Sinne einer Aufteilung der Erbschaft zwischen mehreren Miterben ist in vielen Fällen schwierig und führt entweder erst zu einer Erbstreitigkeit oder vertieft einen unter Umständen bereits seit Jahren bestehenden Konflikt.

Streit in einer Erbengemeinschaft, beispielsweise wie mit einer bestimmten Nachlassimmobilie (oft: das Elternhaus) verfahren werden soll, kann ohne fachkundige Beratung zu größeren wirtschaftlichen Schäden führen und zu einem Familienstreit wegen des Erbes. Solche Erbstreitigkeiten sind sehr belastend.

Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, streiten sich in vielen Fällen sogar Abkömmlinge, die zuvor ein sehr gutes Verhältnis zueinander hatten, über die Berücksichtigung von Vorschenkungen und sonstigen Vorempfängen bei der Verteilung des Nachlasses.  Das kann zu einer Erbstreitigkeit innerhalb der Familie führen.

Es gibt mehr Arten unterschiedlicher Erbstreitigkeiten als wir hier erwähnen können.

Wenn Pflichtteilsberechtigte enterbt und damit ganz oder teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind, wird um die Teilhabe am Nachlass gestritten – oft mit harten Bandagen. Die Interessen der Erben und der Pflichtteilsberechtigten sind generell gegenläufig. Eine Erbstreitigkeit zwischen ihnen ist daher quasi vorprogrammiert.

2. Welche Besonderheiten hat ein Erbschaftsstreit?

In sämtlichen dieser Erbsstreitigkeiten kommen zu den starken emotionalen Belastungen, Sorgen um finanzielle Nachteile hinzu, sofern berechtigte Ansprüche der anderen Seite nicht oder nicht richtig erfüllt werden, beispielsweise Ansprüche auf Auskunft eines Pflichtteilsberechtigten. Der juristische Laie ist allein kaum dazu in der Lage, seine Rechte und Pflichten zu kennen bzw. zu erfüllen. Ferner fehlt ihm in aller Regel das Fachwissen, wie man eine weitere Eskalation einer Erbstreitigkeit verhindern kann.

Als auf Erbrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei helfen wir Ihnen professionell, diese Probleme zu lösen. Lassen Sie sich von uns als Profis bei Ihrer Erbstreitigkeit unterstützen. In den allermeisten Fällen lohnt sich Ihre Investition in eine erstklassige erbrechtliche Beratung, wirtschaftlich und emotional, oftmals auch familiär.

3. Welche Beratung und Vertretung zu Erbstreitigkeiten bietet die Kanzlei an?

Wir beraten Sie zum Erbstreit außergerichtlich, auf Wunsch des Kunden auch zunächst im Hintergrund, oder vor Gerichten in Baden, in der Pfalz, im Rhein-Neckar-Raum oder im Rhein-Main-Gebiet sowie auf Anfrage bundesweit.

Eine Erbstreitigkeit vor Gericht kann dabei sowohl in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht stattfinden, als auch vor den ordentlichen Gerichten und bei größeren Beträgen vor einem Landgericht. Ein Erbschaftsstreit vor Gericht ist kostspielig. Es macht daher Sinn zu versuchen, einen Streit ums Erbe ohne eine Erbstreitigkeit vor Gericht beizulegen.

In einer Erbstreitigkeit vertreten wir Sie auch in erbrechtlichen Beschwerde- oder Berufungsverfahren vor dem Landgericht oder vor einem Oberlandesgericht. Ist eine einvernehmliche Lösung für einen Familienstreit wegen des Erbes – häufig eine Erbstreitigkeit zwischen Geschwistern – mit der Gegenseite realistisch, streben wir diese gütliche Einigung für Sie grundsätzlich an.

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