Erbe auf Würfeln buchstabiert - ein Erbschein ist Teil des Erbverfahrens.

Erbschein

Der Erbschein nach deutschem Recht ist ein Zeugnis über die Stellung als Erbe. Mit ihm kann man die Stellung als Miterbe oder als Alleinerbe im Rechtsverkehr nachweisen. Der Erbschein bezeugt das darin ausgewiesene Erbrecht. Seine Richtigkeit wird gesetzlich vermutet.

Sollte in der letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden sein, wird das im Erbschein ebenso vermerkt, wie eine Beschränkung der Erben, beispielsweise durch Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft.

Wofür ist ein Erbschein erforderlich?

In den meisten Fällen ermöglicht es erst der Erbschein den Erben, den gesamten Nachlass in Besitz zu nehmen, inklusive Bankguthaben, Depotvermögen und Immobilien des Erblassers. Das kann anders sein, wenn der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament hinterlassen hatte, das vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet wurde, ggf. zusammen mit anderen letztwilligen Verfügungen.

Bekommt man den Erbschein automatisch nach einem Erbfall?

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht nur auf Antrag ausgestellt. Zusammen mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss eine ganze Reihe von Unterlagen eingereicht werden, insbesondere die Personenstandsurkunden und die Sterbeurkunde des Erblassers.

In aller Regel verlangt das Nachlassgericht auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Angaben des Antragstellers im Erbscheinsantrag.

Ist der deutsche Erbschein durch die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses überholt?

Auf Erbfälle ab dem 17. August 2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung anwendbar und das sogenannte europäische Nachlasszeugnis steht selbstständig neben dem deutschen Erbschein.

Für Erbfälle mit einem internationalen Bezug der Nachlassangelegenheit kann es Sinn machen, statt eines deutschen Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen.

Ist allerdings nur in Deutschland Vermögen vorhanden, braucht man in aller Regel kein Europäisches Nachlasszeugnis und es reicht ein deutscher Erbschein.

Brauche ich einen Anwalt für ein Erbscheinsverfahren?

In vielen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung des Antragstellers in einem Erbscheinsverfahren oder einem künftigen Verfahren auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses sinnvoll:

Für ein streitiges Antragsverfahren im Rahmen einer Erbstreitigkeit gilt das ohne Einschränkungen, da mindestens eine andere am Verfahren beteiligte Person eine andere Aufforderung hat.

Hat der Erbfall internationale Bezüge oder ist unklar, ob der Antragsteller als Miterbe eingesetzt worden ist oder nur als Vermächtnisnehmer, oder aber ob er die von ihm begehrte Erbquote tatsächlich in dieser Höhe beanspruchen kann, sollten Sie sich ebenfalls von uns unterstützen lassen. Das sind nur drei von zahlreichen weiteren Beispielen.

Nach einem Erbfall haben Sie als Hinterbliebene und mögliche Erben in aller Regel außerdem andere Probleme, als sich mit dem sehr formellen Erbscheinsverfahren zu belasten. Wir unterstützen Sie erfahren und kompetent beim Erbschein und auf Wunsch auch gerne darüber hinaus.

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Dr. Marcus Hosser TEP (Trust and Estate Practitioner) – Specialist inheritance lawyer.
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