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Track-Record und Referenzen

In den vergangenen Jahren haben wir die folgenden besonders herausragenden Mandate für unsere Mandanten bearbeitet:

  • Streitiges Erbscheinsverfahren für den Nachlass eines höchstwahrscheinlich bei der Testamentserrichtung testierunfähigen Erblassers, mit streitigem Erbscheins-verfahren und Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht
  • Gesellschafterstreit in mittelständischer GmbH mit Betriebsaufspaltung, nach dem Tod eines der beiden Gesellschafter und zugleich Mitgeschäftsführer (ungeplante Unternehmensnachfolge), u.a. Vorbereitung Ausschluss gegnerischer Minderheitsgesellschafter, Geschäftsführerabberufung, etc.
  • Abwicklung des Nachlasses in Deutschland eines aus Deutschland ausgewanderten Kanadiers aus Ontario, mit umfangreichem Bank- und Wertpapiervermögen sowie einem Waldgrundstück in Deutschland für zwei kanadische Testamentsvollstrecker, u. a. Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Abstimmung mit zuständiger deutscher Auslandsvertretung, Korrespondenz mit inländischer Bank und mit Erbschaftsteuerfinanzamt etc.; Anspruchsverfolgung, Veräußerung und Transfer.
  • Internationale Erbstreitigkeit mit Bezug zum Nahen Osten und Vermögenswerten in Deutschland, Ländern im mittleren Osten, auf Zypern und in Drittstaaten
  • Deutsch-britische Nachlassabwicklung in Deutschland für englische Testamentsvollstrecker eines Erblassers mit sehr werthaltigem Nachlassvermögen auf Konten und in Depots bei Privatbank in Deutschland
  • Beratung eines Trustees eines US-amerikanischen Trust zu schenkungssteuerlichen Folgen der Auflösung eines US-amerikanischen Trust mit einem in Deutschland wohnhaften Begünstigten aus dem Trust
  • Internationale Erbstreitigkeit eines Erblassers aus dem Nahen Osten mit sehr werthaltigem Bankvermögen bei einer inländischen Bank, u. a. Beschaffung von Informationen und Widerruf von über den Tod hinaus gültigen Vollmachten
  • Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Ansprüchen gegen eine Bank, welche Verfügungen eines Bevollmächtigten auf der Grundlage einer wegen Geschäftsunfähigkeit unwirksamen Vollmacht zugelassen hatte
  • Erbstreit vor dem Landgericht, bezogen auf Ansprüche gemäß § 2287 BGB eines Erbvertrags-Erben wegen lebzeitiger beeinträchtigender Verfügungen (gemischte Schenkung) eines Erblassers über Immobilien, entgegen erbvertraglicher Bindung
  • Repatriierung von Wertpapieren und Bankguthaben bei einem US-amerikanischen Bankinstitut nach Ableben des Erblassers für die durch eine Art Vertrag zu Gunsten Dritten auf den Todesfall Begünstigten in Deutschland mit Erbschaftssteuer-Themen
  • Nachlassregelung in Deutschland für US-amerikanische Erwerberin von Todes wegen, u. a. einer Immobilie in Karlsruhe sowie von Bankvermögen in Deutschland, u. a. Vertretung der US-amerikanischen Erbin bei Abschluss des Immobilienkaufvertrages
  • Begleitung mehrerer Nachlassregelungen in den USA und in Kanada (Provinz Ontario), für Mandanten aus Deutschland, jeweils mit umfangreichen Vermögenswerten im Ausland, Abstimmung mit ausländischen Beratern und Beratung der Erwerber zu erbschaftsteuerlichen Pflichten in Deutschland inkl. erbschaftsteuerliche Einspruchsverfahren (zum Teil mit Eilrechtsschutz).
  • Übernahme Pflichtteilsprozess vor einem hessischen Landgericht von einem Vorberater; Einholung von Bewertungsgutachten zwecks Verbesserung der Verhandlungssituation des Mandanten (Pflichtteilsberechtigter) und umfangreicher Vortrag im Prozess, Beendigung des Verfahrens durch Vergleich vor Landgericht.
  • Streitiges Erbscheinsverfahren, u. a. wegen mutmaßlicher Fälschung eines ausländischen Testaments
  • Vertretung eines Erben und Mitglieds einer Erbengemeinschaft gegen den Testamentsvollstrecker in einem Prozess vor dem Landgericht nach Anfechtung von letztwilligen Verfügungen des Erblassers, zerstrittene Erbengemeinschaft
  • Beratung zur Schenkung einer ausländischen Mandantin an deren im Ausland wohnhafte Tochter unter Übertragung einer Immobilie in Deutschland, inklusive Vertretung beim Abschluss des Übertragungsvertrages für deutsche Immobilie
  • Beratung und Vertretung der Mandantin als Witwe und Alleinerbin eines Erblassers mit sehr werthaltiger Unternehmensbeteiligung (Kommanditanteil) im Nachlass; u. a. Beratung zu den gesellschaftsrechtlichen Vorfragen für Beteiligungen, zur Wahrung ihrer Rechte und im Rahmen einer gerichtlichen Erbstreitigkeit vor dem Landgericht.
  • Vertretung eines inländischen Testamentsvollstreckers in Streitigkeiten mit den Erben über die Art und Weise der Testamentsvollstreckung sowie Auseinander-setzung des Nachlasses, u. a. Betreuung von einem Veräußerungsverbot
N. K.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Dr. Hosser hat mich erfolgreich dabei unterstützt, eine Pflichtteilsregelung zu einem guten Abschluss zu bringen. Ich habe mich stets kompetent beraten gefühlt und er war jederzeit als Ansprechpartner für meine Fragen da. Die lösungsorientierte Zusammenarbeit hat mich überzeugt. Besonders positiv zu erwähnen ist, dass Dr. Hosser kurzfristig einen Vertrag aufgesetzt hat, so dass noch vor der Abreise der Gegenseite ein Vertragsabschluss realisiert werden konnte.”
K.D.
Rechtsgebiet: Internationale Erbangelegenheit
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In einer schwierigen Erbangelegenheit in Großbritannien wurden wir sehr kompetent beraten und begleitet. Eine langwierige Angelegenheit, die eine andere Kanzlei aus Stuttgart in einem Zeitraum von 6 Jahren, nicht in der Lage war zu bewältigen, hat Herr Dr. Hosser, schnell und erfolgreich innerhalb eines Jahres, für uns regeln können. Die vielfältige und langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Erbangelegenheiten im Ausland sowie die Konsequenz in der Abwicklung hat letztendlich zum Erfolg geführt. Die Bearbeitung des Verfahrens erfolgte schnell und zielorietiert. Wir konnten uns stets auf die Argumentationen von Herr Dr. Hosser voll verlassen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Hosser und seinem Team verlief reibungslos und in einem sehr angenehmen Ton. Für die erfolgreiche Erledigung danken wir Herrn Dr. Hosser ganz herzlich und möchten hiermit Ihn und seine Kanzlei jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Bei Herrn Dr. Hosser sind Sie stets an der richtigen Adresse.
H. B.
Rechtsgebiet: Internationales Erbrecht
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In der Kanzlei Dr. Marcus Hosser fand ich professionelle Unterstützung zur Abwicklung eines mich betreffenden Erbfalls in den USA und eines Transfers dort deponierter Aktien nach Deutschland. Herr Dr. Hosser arbeitet in gutem Kontakt zu angesehenen Kanzleien in den USA und konnte dadurch hilfreich sein bei der Beauftragung eines erfolgreich tätigen Anwalts in New York. Es war ein langer Weg durch deutsche und amerikanische Institutionen zu gehen, den Herr Dr. Hosser engagiert und zielorientiert begleitete.In einer sehr fokussierten Arbeitsweise ist sein Anspruch erkennbar,den Fortgang des Verfahrens entschlossen voranzutreiben. Dabei achtet er darauf, den Klienten gut informiert in den Ablauf einzubinden. Die ambitionierte Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Kollegen und ein hohes Maß Beharrlichkeit führten abschließend zum gewünschten Erfolg. Die auch menschlich angenehme Zusammenarbeit war getragen von einer stets transparenten Kommunikation und von Herrn Dr. Hossers Bereitschaft, die Situation des Klienten im Detail mitzudenken und ihm die Sachlage fundiert und wohlmeinend zu vermitteln. Auf der Basis meiner in jeder Hinsicht positiven Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Marcus Hosser kann ich empfehlen, in Fragen des internationalen Erbrechts bei Herrn Dr.Hosser juristischen Beistand anzufragen. Herrn Dr. Hosser und seinem kompetenten Team wünsche ich weiterhin viel Erfolg.
D.S.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Herr Dr. Hosser ist ein sehr kompetenter Anwalt, der sehr strukturiert und zielorientiert arbeitet. Seine umfangreichen Schriftsätze an die Gegenseite als auch an das Gericht sind beeindruckend. Die Gegenseite hatte mit Herrn Dr. Hossers Argumenten stark zu kämpfen. Wir können Herrn Dr. Hosser als Anwalt der sich für einen einsetzt nur weiterempfehlen. Er ist jeden Cent wert. Danke Herr Dr. Hosser!”
B.S.
Rechtsgebiet: Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
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„Sehr angenehmes Gespräch, sehr kompetente Kanzlei, offen und ehrlich
Danke für Ihre Hilfe”
W.D.
Rechtsgebiet: Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
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„In einem fast aussichtslosen Rechtsstreit, ergab sich für mich ein vertracktes und zunächst scheinbar nicht zu lösendes Problem. Herr Dr. Hosser nahm sich die Zeit, umfangreich zu recherieren und fand dabei einige hilfreiche Ansätze. Mit hoher Kompetenz und sehr großem Engagement, verhandelte Herr Dr. Hosser mit der Gegenseite. Es waren insgesamt ausgesprochen schwierige Verhandlungen. Durch die intensive Beharrlichkeit in der Argumentation von Dr. Hosser, konnte die Angelegenheit für mich doch noch erfolgreich mit einem, für mich außerordentlich guten, Vergleich abgeschlossen werden. Mit dem guten Ergebnis und der kompetenten Beratung durch Herrn Dr. Hosser, bin ich sehr zufrieden.”
P.V.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„sehr gründlich, rundum zufrieden”
S.L.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Von einer sorgfältigen IST-Analyse über die kritische Betrachtung der Möglichkeiten erfolgte das Aufzeigen der Handlungsalternativen. Ich war sofort im Bilde, was welche Handlungsalternative für mich bedeutet. Herr Dr. Hosser war durchgängig erreichbar für Rückfragen, die Antworten erfolgten prompt bis sehr zeitnah. Ich schätze die exakten und auch nachdrücklichen Formulierungen in der Korrespondenz mit der Gegenseite. Auf die Frage: "Würden Sie wieder dort hingehen?" lautet meine Antwort: "Auf jeden Fall."”
M.Z.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Sehr gute Beratung, auch im Vorgespräch. Ehrliches und selbstbewusstes Auftreten. Hat sehr viel Fachwissen, ist aber für Vorschläge bezüglich des Falles offen. Führt souverän durch den Ablauf. Übernimmt alle notwendigen Kontakte. Alles in allem war es sehr gut und der Erfolg gibt ihm, sowie meiner Entscheidung ihn als Rechtsbeistand zu benennen Recht. Ich kann Herrn Dr. Hosser nur empfehlen.”
K.B.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Den Rechtsstreit war durch gute Beratung erfolgreich, kann man nur weiter empfehlen.”
G.S.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Herr Dr. Hosser, hat mich in einer Erbschaftsangelegenheit mit anhängigem Rechtsstreit vor dem LG vertreten. Seine Arbeits- und Vorgehensweise ist von absoluter Professionalität. Die Beratung ist all umfassend, auch die Seiten von evtl. Negativfolgen bleiben nicht außen vor, Entwürfe, sowie Klageschrift sind präzise und zielorientiert und werden erst als erledigt betrachtet, wenn ein gemeinsamer Nenner (Auffassung Mandant zu Auffassung Anwalt) gefunden ist, Beispielhaft. Ich kann Hr. Dr. Hosser und seinem Team äußerste Zuverlässigkeit und Termintreue bescheinigen. Hr. Dr. Hosser wird auch in Zukunft meine vorbehaltlos erste Wahl sein, falls ich wieder einen Rechtbeistand benötigen werde, da ich ihn fachlich, sowie auch menschlich sehr zu schätzen gelernt habe. Die Anwaltskanzlei Dr. Marcus A. Hosser geniest mein vollstes Vertrauen, weshalb ich sie mit bestem Gewissen weiterempfehlen kann.”
I.W.
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge, Wirtschaftsrecht
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„Herr Rechtsanwalt Dr. Hosser war ein "Zufallsfund" im Internet, als ich sehr schnell Beratung von einem Anwalt brauchte, der sich mit Erbrecht, Steuern und Gesellschafterverträgen auskennt. Jetzt, nach knapp 2 Jahren intensiver Betreuung in sowohl gesellschaftsrechtlichen, als auch wirtschafts-/unternehmensrechtlichen Fragen bin ich umso dankbarer auf diese Kanzlei gestoßen zu sein! Herr RA Dr. Hosser stand mir zu jeder Zeit mit Kompetenz, Gründlichkeit, Kreativität und sehr viel Engagement zur Seite. Ich kann immer nur wieder lobend über die Zusammenarbeit mit Herrn RA Dr. Hosser sprechen und mich für die gute Betreuung bedanken! Ich würde mich jederzeit wieder an Herrn RA Dr. Hosser wenden.”
G.S.
Rechtsgebiet: Erbrecht, Zivilprozessrecht
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„Hr. Dr. Hosser hat uns in einem Erbrecht/Zivilrechtsstreit sehr kompetent beraten und vertreten. Seine Arbeitsweise ist sehr schnell und Zielorientiert, der Informationsaustausch ist hervorragend, alle Eventualitäten wurden berücksichtigt, sein Auftreten ohne Fehl und Tadel. Auch das Büro-Team wird diesem Anspruch gerecht und arbeitet sehr effektiv. Wir können die Kanzlei von Dr. Hosser, uneingeschränkt weiterempfehlen und auch wir werden bei Bedarf auf sie zurückgreifen.”
B.A.
Rechtsgebiet: Internationales Erbrecht
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„Ein Erbfall am anderen Ende der Welt ließ mich die Unterstützung von Herrn Dr. Hosser suchen. Er ging höchst qualifiziert und sicher mit den Dingen um, wusste immer, welche Schritte als nächstes zu tun sind. Offenbar hat er eine große Erfahrung in der Abwicklung internationaler Erbfälle. Unsere Kommunikation war blitzschnell und intensiv, ich war immer über den Stand des Verfahrens informiert. Nicht zuletzt zu erwähnen ist, dass der menschliche Kontakt überaus angenehm war. Ich werde Herrn Dr. Hosser jederzeit wieder um seine Beratung bitten.”
A.H.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Unsere Interessen werden durch Hr. Dr. Hosser hervorragend und sehr kompetent vertreten, auch der Informationsfluss ist sehr lobenswert zu erwähnen, da wir stets über alle Handlungen und weitergehende Schritte mit einbezogen werden. Wir können Hr. Dr. Hosser mit Bestnote weiterempfehlen, vielen Dank für Ihre sehr gut fachliche sowie auch menschliche Rechtsvertretung.”
E.S.
Rechtsgebiet: Erbrecht
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„Arbeitsweise: kompetent gründlich zügig hört seinem Auftraggeber gründlich ohne Zeitdruck zu und zeigt den möglichen Fortgang anschaulich auf.”
J.K.
Rechtsgebiet: Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
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„Ich fühlte mich sehr kompetent und hilfreich beraten. In der gesamten Angelegenheit war die juristische Unterstützung und strategische Abwicklung von Herrn Dr. Hosser sehr wertvoll und ausgesprochen fachlich fundiert. Ich werde zukünftig die Unterstützung, falls erforderlich, von der Kanzlei Dr. Hosser jederzeit wieder in Anspruch nehmen. J. K.-W.”
R.K.
Rechtsgebiet: Steuerrecht
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„Hervorragende und verständliche Beratung. Während des Verfahrens wurde ich umfangreich und den Schritten angepasst informieret. Der Erfolg lag weit über meinen Erwartungen.”
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* Quelle: www.anwalt.de

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